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Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und …
Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 03.12.2025
- In Kraft
- 04.12.2025
- Reden im Plenum
- 8
Amtliche Kurzbeschreibung
Zustimmung zu dem am 28. Juli 2016 in Brüssel unterzeichneten Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: zoll- und quotenfreier Zugang für Waren mit Ursprung in Ghana zum EU-Markt, Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit der WTO, schrittweise Senkung der Zölle auf Waren mit Ursprung in der EG-Vertragspartei, Bestimmungen über die Zusammenarbeit und Unterstützung in Handels- und Nachhaltigkeitsfragen sowie bei der regionalen Integration Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/12200 (GESTA 20. WP XL003) in geringfügig geänderter Fassung
Werdegang
10 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 396/25 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
10.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/32 ↗ · Federführend: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung · Beschluss: Überweisung
15.10.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
16.10.2025 · Bundestag
2. Beratung und Schlussabstimmung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
31.10.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 605/25 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss
21.11.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
03.12.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
04.12.2025
In Kraft