Themen / Justiz & Recht / Gesetz
Gesetz über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit
- Eingebracht
- 25.06.2025
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Verbesserung der Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Vereinsvorstände und -mitglieder durch Erhöhung des Haftungsfreibetrags von bisher 840 auf 3.000 Euro jährlich gemäß Übungsleiterpauschale für bestimmte begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten; Änderung § 31a Bürgerliches Gesetzbuch sowie Einfügung 69 Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 314/24 in der Fassung BR-Drs 314/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C104)
Werdegang
4 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
25.06.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
11.07.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
11.07.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
27.08.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf