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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 - ERPWiPlanG 2027)

Im VerfahrenBundesregierungÜberwiesen
Eingebracht
14.08.2026
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 1,186 Mrd Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 12 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler

Werdegang

5 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 14.08.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 473/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss

  2. 25.09.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  3. 25.09.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 473/26(B) ↗

  4. 28.09.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/8233 ↗

  5. 08.10.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/99 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung

Themen:Wirtschaft & Industrie

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 473/26). Methodik