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Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 31.10.2025
- In Kraft
- 01.11.2025
- Reden im Plenum
- 26
Amtliche Kurzbeschreibung
Zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs sowie Entlastung von Pflegefachpersonen Einführung einer bundeseinheitlichen 18-monatigen generalistischen Pflegeassistenzausbildung: Ablösung bisheriger landesrechtlich geregelter Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistent oder Pflegefachassistenzperson, Verkürzungsmöglichkeiten insbes. bei beruflicher Vorerfahrung, Möglichkeit der Teilzeitausbildung, Zulassungsvoraussetzungen, Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Akut- und Langzeitpflege, angemessene Ausbildungsvergütung, Qualifizierungsmöglichkeiten zur Pflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz resp. Berücksichtigung einer abgebrochenen Fachkraft-Qualifikation für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz, Finanzierungsgrundlagen, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Ermächtigungsgrundlage für die Aufnahme der Pflegefachassistenzausbildung in die Pflegeausbildungsstatistik, Übergangsvorschriften, Gesetzesevaluation zum 31. Dezember 2031, Vorlage von Rahmenlehrplänen und Rahmenausbildungsplänen durch die Fachkommission erstmals bis zum 30. Juni 2026, Folgeänderungen; Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG) als Art. 1 der Vorlage, Änderungen in weiteren 6 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.9.2005, S. 22; L271, 16.10.2007, S. 18; L 93, 4.4.2008, S. 28; L 33, 3.2.2009, S. 49; L 305, 24.10.2014, S. 115), die zuletzt durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/782 (ABl L, 2024/782, 31.5.2024) geändert worden ist Gutachten zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein bundeseinheitliches Berufsgesetz über die Pflegehilfe- bzw. Pflegeassistenzausbildung vom 19. Oktober 2023 ; Fachliche Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die gesetzliche Regelung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung vom 16. Februar 2024 Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 427/24 (GESTA 20. WP I019) in erheblich geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung), Einbindung zusätzlicher Ausbildungsträger in die Modellvorhaben der Länder zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung, Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson bei Vorliegen der Voraussetzungen, Möglichkeit einer Ruhensanordnung bei gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, Klarstellungen, redaktionelle Folgeänderung im sozialen Entschädigungsrecht, Neuregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten zum Kindergeld und Kinderzuschlag; Erneute Änderung versch. §§ Pflegefachassistenzgesetz und Pflegeberufegesetz sowie zusätzliche Änderung § 10 Anti-D-Hilfegesetz und § 14 Bundeskindergeldgesetz
Werdegang
16 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 364/25 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss
08.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
11.09.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/21 ↗ · Federführend: Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Beschluss: Überweisung
12.09.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
23.09.2025 · Bundesrat
Plenarantrag
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
01.10.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
08.10.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
08.10.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
08.10.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung
Plenarprotokoll 21/30 ↗ · Federführend: Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Beschluss: Überweisung
09.10.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
09.10.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
10.10.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 544/25 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss
17.10.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Zustimmung
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
31.10.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
01.11.2025
In Kraft