Bundestakt

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Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)

VerkündetBundesregierungVerkündet
Eingebracht
07.11.2025
Verkündet
14.04.2026
In Kraft
15.04.2026
Reden im Plenum
13

Amtliche Kurzbeschreibung

Weitere Modernisierung und Resilienzsteigerung des Fondsmarkts als Beitrag zur Infrastrukturfinanzierung und Transformation der Wirtschaft: Umsetzung der EU-Richtlinien für europaweit gleiche Regelungen zur Berichterstattung über Auslagerungen, zur Verwendung von Liquiditätsmanagementinstrumenten und zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union mit nationalen Ausführungs- und Sanktionsbestimmungen; Modernisierung rein nationaler Vorgaben: Möglichkeit der Auflage geschlossener Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich sowie von geschlossenen Fonds für Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbare Energien u.a.; Änderung von 6 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2024/927 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (ABl. L 927, 26.03.2024) ; Richtlinie (EU) 2024/2994 vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften (ABl. L 2994, 04.12.2024) Beschlussempfehlung des Ausschusses: erleichterte Änderungen von Anlagebedingungen und Einführung von Vorbehaltsklauseln in Verträgen von Verwaltungsgesellschaften mit Anlegern; redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen; Änderung eines weiteren Gesetzes

Werdegang

12 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 07.11.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 637/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 04.12.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 637/1/25 ↗

  3. 19.12.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 19.12.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 637/25(B) ↗

  5. 07.01.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3510 ↗

  6. 15.01.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/53 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung

  7. 04.03.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/4497 ↗

  8. 05.03.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  9. 05.03.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 62. Sitzung · Kensington-Vertrag und Grundsicherungsreform →

    • CDU/CSUJa
    • SPDJa
    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENEnthaltung
    • Die LinkeNein
    • AfDNein
  10. 06.03.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 119/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  11. 27.03.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  12. 27.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 119/26(B) ↗

  13. 14.04.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 97 ↗

  14. 15.04.2026

    In Kraft

Themen:Wirtschaft & Industrie

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 637/25). Methodik