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Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)
- Eingebracht
- 07.11.2025
- Verkündet
- 14.04.2026
- In Kraft
- 15.04.2026
- Reden im Plenum
- 13
Amtliche Kurzbeschreibung
Weitere Modernisierung und Resilienzsteigerung des Fondsmarkts als Beitrag zur Infrastrukturfinanzierung und Transformation der Wirtschaft: Umsetzung der EU-Richtlinien für europaweit gleiche Regelungen zur Berichterstattung über Auslagerungen, zur Verwendung von Liquiditätsmanagementinstrumenten und zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union mit nationalen Ausführungs- und Sanktionsbestimmungen; Modernisierung rein nationaler Vorgaben: Möglichkeit der Auflage geschlossener Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich sowie von geschlossenen Fonds für Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbare Energien u.a.; Änderung von 6 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2024/927 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (ABl. L 927, 26.03.2024) ; Richtlinie (EU) 2024/2994 vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften (ABl. L 2994, 04.12.2024) Beschlussempfehlung des Ausschusses: erleichterte Änderungen von Anlagebedingungen und Einführung von Vorbehaltsklauseln in Verträgen von Verwaltungsgesellschaften mit Anlegern; redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen; Änderung eines weiteren Gesetzes
Werdegang
12 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
07.11.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 637/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss
04.12.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
19.12.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
07.01.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
15.01.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/53 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung
04.03.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
05.03.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 62. Sitzung · Kensington-Vertrag und Grundsicherungsreform →
05.03.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 62. Sitzung · Kensington-Vertrag und Grundsicherungsreform →
- CDU/CSUJa
- SPDJa
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENEnthaltung
- Die LinkeNein
- AfDNein
06.03.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 119/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss
27.03.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
27.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
14.04.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
15.04.2026
In Kraft