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Drittes Gesetz zur Änderung des UWG (Greenwashing-Regeln)
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
85/100
Betrifft fast alle – Betrifft alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Werbeaussagen zu Umwelt, Nachhaltigkeit und Haltbarkeit konfrontiert sind, sowie werbende Unternehmen.
- Eingebracht
- 05.09.2025
- Verkündet
- 19.02.2026
- In Kraft
- 19.06.2026
- Reden im Plenum
- 18
In einfachen Worten
Laut Entwurf sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sich besser auf Werbeaussagen zu Umwelt, Nachhaltigkeit und Haltbarkeit verlassen können. Umgesetzt werden damit zwei EU-Richtlinien, die bis zum 27. März 2026 in deutsches Recht übernommen und ab dem 27. September 2026 angewendet werden müssen.
Was sich ändern soll
- Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb soll genauer regeln, welche Werbeaussagen als irreführend gelten.
- Umweltaussagen sollen künftig nur erlaubt sein, wenn sie im selben Medium klar und hervorgehoben erläutert werden, auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder durch ein Nachhaltigkeitssiegel belegt sind.
- Versprechen über künftige Umweltleistungen sollen nur zulässig sein, wenn ein detaillierter und realistischer Umsetzungsplan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen und öffentlich einsehbaren Verpflichtungen dahintersteht.
- Nachhaltigkeitssiegel sollen, wenn sie nicht staatlich anerkannt sind, nur noch verwendet werden dürfen, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen.
- Eine bestimmte unlautere Praktik beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen aus der Ferne, also etwa online, soll ausdrücklich verboten werden, um Verbraucher vor manipulativer Gestaltung von Internetseiten, sogenannten Dark Patterns, zu schützen.
- Der Rechtsausschuss empfiehlt die Annahme in geänderter Fassung; die Änderung konkretisiert vor allem den Begriff des Nachhaltigkeitssiegels.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich auf Werbeangaben stützen, sowie Unternehmen, die mit Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln oder Haltbarkeitsangaben werben. Hinzu kommen Anbieter von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz.
Was es kostet
Laut Entwurf sinkt der Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger um rund 25 000 Stunden im Jahr. Für die Wirtschaft steigt der jährliche Aufwand um rund 52,2 Millionen Euro, dazu kommt einmaliger Aufwand von rund 355,84 Millionen Euro, davon 355,1 Millionen Euro für die Anpassung von Produkten, Fertigungsprozessen und Beschaffungswegen und 688 000 Euro für digitale Prozesse. Für die Verwaltung ändert sich der Aufwand nicht; im Ausschuss wurden die Kosten nicht erörtert.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1855 + 21/3327 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Umsetzung europäischer Vorgaben zum Schutz der Verbraucher vor irreführender umweltbezogener Werbung (sog. Greenwashing): Regelung betr. Umweltaussagen von Unternehmen über Produkte und Dienstleistungen in Bezug auf ökologische oder soziale Merkmale, Zirkularitätsaspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, manipulative Praktiken zur Beeinflussung von Verbrauchern (sog. dark patterns); Änderung §§ 2, 5, 5c, 9, 19 und Anhang § 3 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Bezug: Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (ABl. L, 2024/825, 6.3.2024, S.1) ; Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG (ABl. L, 2023/2673, 28.11.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
85/100
Tragweite
40/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft fast alle – Betrifft alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Werbeaussagen zu Umwelt, Nachhaltigkeit und Haltbarkeit konfrontiert sind, sowie werbende Unternehmen. (erfüllt)40/40
Debatte
14/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 18 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
15 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
05.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 438/25 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
07.10.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
17.10.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
17.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/35 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung
29.10.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
06.11.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
Unterrichtung 21/2669 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
17.12.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
19.12.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/51 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
19.12.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/51 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
09.01.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 8/26 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
09.01.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
30.01.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
30.01.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
19.02.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
19.06.2026
In Kraft