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Datenerhebung bei Kontaktpersonen im BKA-Gesetz

Gesetz zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz

VerkündetUnionSPDVerkündet

Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem das Bundeskriminalamt als Behörde und einzelne Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen in begründeten Einzelfällen.

Eingebracht
03.06.2025
Verkündet
23.07.2025
In Kraft
24.07.2025
Reden im Plenum
15

In einfachen Worten

Das Bundesverfassungsgericht hat am 1. Oktober 2024 entschieden, dass die Befugnis des Bundeskriminalamts, mit besonderen Mitteln Daten von Kontaktpersonen zu erheben, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Laut Entwurf soll diese Regel so angepasst werden, dass sie den Vorgaben des Gerichts entspricht; dafür hatte das Gericht eine Frist bis zum 31. Juli 2025 gesetzt.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf passt die Regel im Bundeskriminalamtgesetz an, nach der das BKA besondere Mittel der Datenerhebung auch gegenüber Kontaktpersonen einsetzen darf, also gegenüber Menschen aus dem Umfeld sogenannter terroristischer Störer.
  • Laut Entwurf bleibt der Kern dieser Befugnis erhalten, weil das Gericht nur einzelne Aspekte der rechtlichen Ausgestaltung beanstandet hat.
  • Zu den betroffenen Mitteln zählen laut Entwurf die längerfristige Observation, also dauerhafte Beobachtung, die Überwachung mit technischen Mitteln außerhalb von Wohnungen sowie der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen.
  • Der Einsatz soll laut Entwurf nur in begründeten Einzelfällen und immer mit dem Ziel erfolgen, einen Terroranschlag zu verhindern.
  • Dieser Entwurf enthält nur die Änderungen, die die Zustimmung des Bundesrates brauchen; weitere Punkte des Urteils werden in einem zweiten Gesetzentwurf zum polizeilichen Informationsverbund geregelt.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem das Bundeskriminalamt als handelnde Behörde sowie sogenannte Kontaktpersonen von terroristischen Störern, deren Daten in Einzelfällen erhoben werden können. Der Innenausschuss empfiehlt, diesen Entwurf unverändert anzunehmen.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung entsteht nach den Angaben kein Erfüllungsaufwand, auch keine Bürokratiekosten. Weitere Kosten werden nicht genannt.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/325 + 21/633 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Umsetzung folgender Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: Zulässigkeit heimlicher Datenerhebung bei Kontaktpersonen von Terrorismusverdächtigen nur bei konkretisierter Gefahr für ein hinreichend gewichtiges Rechtsgut und einer spezifischen individuellen Nähe der Betroffenen zur aufzuklärenden Gefahr; Benennung von Tatbestandsvarianten für eine verfassungsgemäße Ausgestaltung von Nähekriterien (Mitwissen, Vorteilsziehung und enger Konnex der Instrumentalisierung des Betroffenen zur Tat selbst); Änderung § 45 Bundeskriminalamtgesetz Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 zur Befugnis des Bundeskriminalamts zur Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln (Observation, technische Überwachung, Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen) zum Zweck der Terrorismusabwehr (1 BvR 1160/19) Siehe auch GESTA B005

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem das Bundeskriminalamt als Behörde und einzelne Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen in begründeten Einzelfällen. (erfüllt)6/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 15 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 03.06.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/325 ↗

  2. 05.06.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/10 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung

  3. 25.06.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/633 ↗

  4. 26.06.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  5. 26.06.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  6. 27.06.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 283/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  7. 11.07.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 283/25(B) ↗

  8. 11.07.2025 · Bundesrat

    Durchgang

    Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: Zustimmung

  9. 23.07.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 172 ↗

  10. 24.07.2025

    In Kraft

Themen:Innere SicherheitExtremismus

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/325). Methodik