Gesetze / Innere Sicherheit / Gesetz
Datenerhebung bei Kontaktpersonen im BKA-Gesetz
Gesetz zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz
51/100
Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem das Bundeskriminalamt als Behörde und einzelne Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen in begründeten Einzelfällen.
- Eingebracht
- 03.06.2025
- Verkündet
- 23.07.2025
- In Kraft
- 24.07.2025
- Reden im Plenum
- 15
In einfachen Worten
Das Bundesverfassungsgericht hat am 1. Oktober 2024 entschieden, dass die Befugnis des Bundeskriminalamts, mit besonderen Mitteln Daten von Kontaktpersonen zu erheben, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Laut Entwurf soll diese Regel so angepasst werden, dass sie den Vorgaben des Gerichts entspricht; dafür hatte das Gericht eine Frist bis zum 31. Juli 2025 gesetzt.
Was sich ändern soll
- Der Entwurf passt die Regel im Bundeskriminalamtgesetz an, nach der das BKA besondere Mittel der Datenerhebung auch gegenüber Kontaktpersonen einsetzen darf, also gegenüber Menschen aus dem Umfeld sogenannter terroristischer Störer.
- Laut Entwurf bleibt der Kern dieser Befugnis erhalten, weil das Gericht nur einzelne Aspekte der rechtlichen Ausgestaltung beanstandet hat.
- Zu den betroffenen Mitteln zählen laut Entwurf die längerfristige Observation, also dauerhafte Beobachtung, die Überwachung mit technischen Mitteln außerhalb von Wohnungen sowie der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen.
- Der Einsatz soll laut Entwurf nur in begründeten Einzelfällen und immer mit dem Ziel erfolgen, einen Terroranschlag zu verhindern.
- Dieser Entwurf enthält nur die Änderungen, die die Zustimmung des Bundesrates brauchen; weitere Punkte des Urteils werden in einem zweiten Gesetzentwurf zum polizeilichen Informationsverbund geregelt.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf vor allem das Bundeskriminalamt als handelnde Behörde sowie sogenannte Kontaktpersonen von terroristischen Störern, deren Daten in Einzelfällen erhoben werden können. Der Innenausschuss empfiehlt, diesen Entwurf unverändert anzunehmen.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung entsteht nach den Angaben kein Erfüllungsaufwand, auch keine Bürokratiekosten. Weitere Kosten werden nicht genannt.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/325 + 21/633 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Umsetzung folgender Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: Zulässigkeit heimlicher Datenerhebung bei Kontaktpersonen von Terrorismusverdächtigen nur bei konkretisierter Gefahr für ein hinreichend gewichtiges Rechtsgut und einer spezifischen individuellen Nähe der Betroffenen zur aufzuklärenden Gefahr; Benennung von Tatbestandsvarianten für eine verfassungsgemäße Ausgestaltung von Nähekriterien (Mitwissen, Vorteilsziehung und enger Konnex der Instrumentalisierung des Betroffenen zur Tat selbst); Änderung § 45 Bundeskriminalamtgesetz Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 zur Befugnis des Bundeskriminalamts zur Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln (Observation, technische Überwachung, Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen) zum Zweck der Terrorismusabwehr (1 BvR 1160/19) Siehe auch GESTA B005
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
51/100
Tragweite
6/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem das Bundeskriminalamt als Behörde und einzelne Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen in begründeten Einzelfällen. (erfüllt)6/40
Debatte
14/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 15 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
03.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
05.06.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/10 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung
25.06.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
26.06.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
26.06.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
27.06.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 283/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
11.07.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
11.07.2025 · Bundesrat
Durchgang
Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: Zustimmung
23.07.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
24.07.2025
In Kraft