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Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG)

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft direkt Kreditinstitute, Förder- und Bürgschaftsbanken sowie Zweigstellen aus Nicht-EU-Staaten und die Bankenaufsicht, Bürgerinnen und Bürger nur mittelbar.

Eingebracht
10.10.2025
Verkündet
30.03.2026
In Kraft
31.03.2026
Reden im Plenum
25

In einfachen Worten

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie aus dem sogenannten EU-Bankenpaket in deutsches Recht um, mit der die letzten internationalen Basel-III-Standards für Banken in Europa eingeführt werden. Laut Entwurf sollen zugleich unnötige bürokratische Vorgaben für Kreditinstitute abgebaut werden, ohne das aufsichtliche Schutzniveau zu senken.

Was sich ändern soll

  • Banken sollen Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken, also etwa Klimarisiken, ausdrücklich in ihrem Risikomanagement, ihrer Unternehmensführung und ihrer strategischen Planung berücksichtigen, wobei der Entwurf nach eigener Darstellung nicht über die EU-Vorgaben hinausgeht.
  • Für Banken aus Staaten außerhalb der EU wird das bisherige deutsche Regelwerk durch europaweit einheitliche Regeln für Zweigstellen und für Dienstleistungen aus dem Ausland ersetzt, wobei der Zugang deutscher Marktteilnehmer zu ausländischen Bankdienstleistungen laut Entwurf gewahrt bleibt.
  • Die Prüfung, ob Mitglieder von Leitungsorganen und Inhaber von Schlüsselfunktionen geeignet sind, wird europaweit stärker vereinheitlicht, damit Mängel früher auffallen.
  • Mehrere nationale Vorgaben werden vereinfacht oder gestrichen, unter anderem bei der Kreditvergabe, was laut Entwurf Banken und vor allem kleine und mittlere Unternehmen als Kreditnehmer entlasten soll.
  • Der Finanzausschuss empfiehlt zusätzliche Änderungen, darunter Ausnahmen für Förderbanken von ESG-Meldepflichten, einen längeren Prüfzyklus für die Strategie kleiner und nicht komplexer Institute, digitale Anzeigeverfahren und eine neue Ordnungswidrigkeit, wenn ein Vergütungskontrollausschuss fehlt oder zu spät eingerichtet wird.

Wen es betrifft

Betroffen sind vor allem Kreditinstitute in Deutschland, einschließlich Förderbanken, Bürgschaftsbanken und Zweigstellen von Banken aus Nicht-EU-Staaten. Mittelbar betroffen sind laut Entwurf kleine und mittlere Unternehmen als Kreditnehmer sowie Privat- und professionelle Kunden. Auf Verwaltungsseite ist die Bundesverwaltung mit der Bankenaufsicht betroffen.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand. Die Wirtschaft wird um rund 88,9 Millionen Euro jährlich entlastet, davon rund 2,3 Millionen Euro bei Informationspflichten; einmalig entsteht ein Aufwand von rund 27,9 Millionen Euro. Für die Verwaltung entstehen rund 1,29 Millionen Euro jährlich beim Bund, der einmalige Aufwand sinkt um rund 77.100 Euro; Länder und Kommunen sind nicht betroffen.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/3058 + 21/3897 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Effektive und verhältnismäßige Umsetzung von EU-Richtlinien sowie Bürokratieabbau durch Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards zur Einsparung von Erfüllungsaufwand und Entlastungen von Kreditinstituten und vornehmlich KMU als Kreditnehmer, Umsetzung umfassender und tiefgehender Vorgaben zur Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungs-(Governance-)Risiken (ESG-Risiken); europäisch einheitliche, klare und vorhersehbare Neuregelung von Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Instituten aus Drittstaaten mit Vorgaben zur Gründung von Zweigstellen oder Tochterunternehmen, Wahrung des Zugangs deutscher Marktteilnehmer zu ausländischen Bankdienstleistungen bei Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses insbes. von Privatkunden und Finanzstabilitätserwägungen, Änderungen zur Prüfung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen, Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Aufsichts- und Finanzbehörden, Erweiterung des Risikomanagements um Kryptowerte, Erhalt bewährter Verfahrensweisen zur Bestellung der Mitglieder von Leitungsorganen bei den Neuregelungen zur Eignungsprüfung u.v.m.; Änderung von 10 Gesetzen und 8 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen in 4 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1619 vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 1619, 19.06.2024 ; L 90708, 07.11.2024) ; Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173, 12.06.2014, S. 349 ; L 74, 18.03.2015, S. 38 ; L 188, 13.07.2016, S. 28; L 273, 08.10.2016, S. 35 ; L 64, 10.03.2017, S. 116 ; L 278, 27.10.2017, S. 56 ; ABI. L 2811, 14.11.2024) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Zulässigkeit von Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern, Kapitalunterlegung bei Förderinstituten und Bürgschaftsbanken, Ausnahme von Förderbanken bei ESG-Meldeanforderungen, zusätzliche Erleichterungen bei Organtransaktionen, längerer Zyklus für Strategieüberprüfung sowie reduzierte Anforderungen für ESG-Risikopläne bei kleinen und nicht komplexen Instituten, Pfandbriefausnahmen vom Moratorium, digitale Anzeigeverfahren, Anzeige von Zusatzmandaten an die EBA, Finanzportfolioverwaltung u.a.; Folgeänderung, redaktionelle Korrekturen und Beseitigung von Inkonsistenzen; Änderung eines weiteren Gesetzes

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft direkt Kreditinstitute, Förder- und Bürgschaftsbanken sowie Zweigstellen aus Nicht-EU-Staaten und die Bankenaufsicht, Bürgerinnen und Bürger nur mittelbar. (erfüllt)16/40

Debatte

22/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 25 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

12 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 10.10.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 552/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 07.11.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 552/1/25 ↗

  3. 21.11.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 21.11.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 552/25(B) ↗

  5. 03.12.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3058 ↗

  6. 19.12.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/51 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung

  7. 28.01.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/3897 ↗

  8. 29.01.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/56 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  9. 29.01.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/56 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 56. Sitzung · Regierungserklärung zur Weltlage und Mercosur-Streit →

    • CDU/CSUJa
    • SPDJa
    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENJa
    • AfDNein
  10. 13.02.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 80/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  11. 06.03.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1062 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  12. 06.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 80/26(B) ↗

  13. 30.03.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 81 ↗

  14. 31.03.2026

    In Kraft

Themen:Wirtschaft & Industrie

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 552/25). Methodik