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Änderung des Produktsicherheitsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
61/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Unternehmen, die Verbraucherprodukte herstellen oder vertreiben, sowie die Marktüberwachungsbehörden; Verbraucherinnen und Verbraucher nur mittelbar.
- Eingebracht
- 10.10.2025
- Verkündet
- 05.02.2026
- In Kraft
- 19.02.2026
- Reden im Plenum
- 17
In einfachen Worten
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der EU eine neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Verordnung (EU) 2023/988). Laut Entwurf muss das deutsche Produktsicherheitsgesetz daran angepasst werden: Alte Regelungen, die auf inzwischen aufgehobenen EU-Richtlinien beruhen, sollen gestrichen und neue Durchführungsregeln aufgenommen werden.
Was sich ändern soll
- Laut Entwurf werden aus dem Produktsicherheitsgesetz die Regelungen gestrichen, die der Umsetzung der aufgehobenen EU-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit dienten.
- Der Entwurf sieht vor, Durchführungsbestimmungen zur neuen EU-Produktsicherheitsverordnung in das Produktsicherheitsgesetz aufzunehmen, darunter Verfahrensregelungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände.
- Im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch soll das Verbot, mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte herzustellen, zu behandeln und in den Verkehr zu bringen, aufgehoben werden, weil die zugrundeliegende EU-Richtlinie 87/357/EWG zum 13. Dezember 2024 aufgehoben wurde und der Sachverhalt laut Entwurf künftig von der EU-Verordnung abgedeckt ist.
- Das Produktsicherheitsgesetz soll weiterhin Anforderungen an Produkte regeln, die nicht unter die neue EU-Verordnung fallen und auch sonst nicht EU-weit einheitlich geregelt sind.
- Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt, den Entwurf in geänderter Fassung anzunehmen; der angenommene Änderungsantrag sieht zusätzlich Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf Unternehmen, die Verbraucherprodukte in Verkehr bringen, auf dem Markt bereitstellen, ausstellen oder erstmals verwenden, etwa bei Aerosolpackungen, Aufzügen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckbehältern, Druckgeräten, Explosionsschutzprodukten, Maschinen, Spielzeugen, Sportbooten und Wassermotorrädern. Betroffen sind außerdem die Marktüberwachungsbehörden sowie die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Verbraucherinnen und Verbraucher sind über die Sicherheit der Produkte berührt.
Was es kostet
Laut Entwurf entsteht für Bürgerinnen und Bürger kein zusätzlicher Aufwand und für die Wirtschaft kein Aufwand, der über die Vorgaben der EU-Verordnung oder den bisherigen Aufwand hinausgeht; Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen nicht. Für die Verwaltung nennt der Entwurf nur geringfügigen, nicht bezifferbaren Aufwand, der aus vorhandenen Mitteln gedeckt werden soll. Auswirkungen auf Preise werden nicht erwartet, Kosten für mögliche Strafverfahren gelten als vernachlässigbar; der Ausschuss hat Kosten nicht erörtert.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/2511 + 21/3325 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben für die Sicherheit von Verbraucherprodukten ab dem 13. Dezember 2024 im Rahmen der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung: Bereinigung bisheriger Regelungen, Verfahrensregelungen, Bußgeld- und Straftatbestände, Aufhebung der Vorschriften zu den mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten, terminologische Anpassungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Änderung zahlreicher §§ und Einfügung § 30 Produktsicherheitsgesetz, Änderung zahlreicher §§ Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, §§ 1 und 2 Verbraucherinformationsgesetz, § 1 BVL-Übertragungsverordnung sowie §§ 5 und 33 Digitale-Dienste-Gesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG und der Richtlinie 87/357/EWG (ABl. L 135, 23.05.2023, S. 1) ; Richtlinie 2001/95/EG vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 11, 15.01.2002, S. 4) ; Richtlinie 87/357/EWG vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden (ABl. L 192, 11.07.1987, S.49) ; Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 231/24 (GESTA 20. WP G026) in geringfügig geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anhebung der Obergrenze für den Finanzierungsanteil des Bundes für Beratungsangebote zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen auf 4,2 Mio Euro; Änderung § 31 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
61/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Unternehmen, die Verbraucherprodukte herstellen oder vertreiben, sowie die Marktüberwachungsbehörden; Verbraucherinnen und Verbraucher nur mittelbar. (erfüllt)16/40
Debatte
14/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 17 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
12 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
10.10.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 548/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
03.11.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
07.11.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/38 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung
21.11.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
27.11.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR
17.12.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
18.12.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/50 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme der Vorlage
18.12.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/50 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
09.01.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 3/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
30.01.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: Zustimmung
30.01.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
05.02.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
19.02.2026
In Kraft