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Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
54/100
Betrifft viele – Betrifft Millionen Menschen mit Behinderungen sowie private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen und Bundesbehörden.
- Eingebracht
- 13.02.2026
- Reden im Plenum
- 12
In einfachen Worten
Laut Entwurf stoßen viele der rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland im Alltag weiter auf bauliche und kommunikative Hindernisse. Der Entwurf soll deshalb den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen sowie die Barrierefreiheit bei Bundesbehörden verbessern.
Was sich ändern soll
- Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort Zugang ermöglichen, sogenannte angemessene Vorkehrungen, ohne Dokumentations- oder Berichtspflichten.
- Bei Streit soll zunächst ein kostenfreies, niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren helfen; Unternehmen können sich kostenlos von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit beraten lassen.
- Der Bund soll verbleibende bauliche Barrieren bis 2035 abbauen, spätestens bis 2045 müssen sie abgebaut sein.
- Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache entstehen, das Ministerien und Behörden berät.
- Behörden sollen künftig auch Nachfragen und Hinweise barrierefrei gestalten und Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht auf Beratung in einfacher Sprache hinweisen; zudem wird das Amt der oder des Behindertenbeauftragten gestärkt und es gibt Übergangsregeln für Assistenzhunde.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf Menschen mit Behinderungen sowie ihre Familien und Freunde, außerdem ältere Menschen und Eltern mit Kinderwagen. Hinzu kommen private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes sowie die Justiz der Länder.
Was es kostet
Für Bürgerinnen und Bürger steigt der jährliche Aufwand um etwa 204 Stunden, für die Wirtschaft um rund 1 350 000 Euro jährlich plus einmalig 376 000 Euro für bestimmte Unternehmen, die als öffentliche Stellen gelten. Beim Bund entstehen laut Entwurf rund 2 653 000 Euro jährlich, ab 2027 rund 2 819 000 Euro, sowie einmalig 69 600 000 Euro, verteilt großteils auf 20 Jahre, dazu Personalkosten etwa bei Bundesfachstelle und Schlichtungsstelle. Ein geringer Preisanstieg betroffener Produkte und Dienstleistungen sei nicht auszuschließen.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/5140 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Bereich, u.a. Ausweitung des Benachteiligungsverbots auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen privater Anbieter unter Ermöglichung von individuellen, praktikablen Lösungen, Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit zur Beratung von Bundesbehörden bei der Bereitstellung öffentlicher und politischer Informationen, effektive Ahndung von Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot, u.a. durch Schadensersatzansprüche gegen öffentliche Stellen, Verpflichtung des Bundes zur barrierefreien Gestaltung aller Bundesbauten und zum Abbau vorhandener Barrieren bis 2045, Stärkung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Änderung zahlreicher §§ Behindertengleichstellungsgesetz, Folgeänderungen in 4 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Barrierefreiheit
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
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Tragweite
28/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft viele – Betrifft Millionen Menschen mit Behinderungen sowie private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen und Bundesbehörden. (erfüllt)28/40
Debatte
19/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 12 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
0/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3
Quellen
7/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
13.02.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 96/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
25.02.2026 · Bundesrat
Unterrichtung
13.03.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
27.03.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
27.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
01.04.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
07.05.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/77 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 77. Sitzung · Barrierefreiheitsreform und GKV-Sparpaket →