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Abkommen mit Österreich gegen Bedrohungen aus der Luft

Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft fast ausschließlich Behörden und Streitkräfte beider Staaten; für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft entstehen laut Entwurf keine neuen Pflichten.

Eingebracht
10.10.2025
Verkündet
23.04.2026
In Kraft
24.04.2026
Reden im Plenum
6

In einfachen Worten

Es geht um ein Abkommen zwischen Deutschland und Österreich vom 9. Dezember 2022 über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft. Laut Entwurf braucht es grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um Gefahren abzuwehren, die entstehen, wenn zivile Flugzeuge missbräuchlich für andere als Luftverkehrszwecke genutzt werden.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht vor, dass der Bundestag dem Abkommen zustimmt und es damit auch innerstaatlich wirksam wird, wie es das Grundgesetz für solche Verträge verlangt.
  • Das Abkommen legt laut Entwurf Rahmen, Verfahren und Mittel der Zusammenarbeit beider Staaten fest.
  • Neu eingeführt wird ein Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage zwischen beiden Staaten, der über bereits bestehende Leitungen laufen soll.
  • Neu ist zudem die Pflicht, dem anderen Staat mitzuteilen, wenn eigene Luftfahrzeuge in dessen Luftraum eingesetzt werden.
  • Der Verteidigungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen, also ohne Abweichungen vom ursprünglichen Entwurf.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem die zuständigen Behörden und Streitkräfte beider Staaten, die bei der Sicherheit des Luftraums zusammenarbeiten. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entstehen nach Darstellung des Entwurfs keine neuen Pflichten. Länder und Gemeinden werden nicht zusätzlich belastet.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand und kein Aufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft. Für die Verwaltung soll das Gesetz eine Arbeitserleichterung bringen und keine zusätzlichen Kosten verursachen. Die Kosten für den Einsatz von Luftfahrzeugen samt Unterstützungsleistungen sind laut Entwurf vorab nicht bezifferbar, da sie erst bei einem konkreten Zwischenfall anfallen.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/2963 + 21/3917 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Zustimmung zu dem am 9. Dezember 2022 in Berchtesgaden unterzeichneten Abkommen: Wahrung der Sicherheit im Luftraum durch grenzüberschreitenden militärischen Flugverkehr sowie systematischen Austausch von Informationen über die allgemeine Lage im Luftraum Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 500/24 (GESTA 20.WP XH001)

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft fast ausschließlich Behörden und Streitkräfte beider Staaten; für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft entstehen laut Entwurf keine neuen Pflichten. (erfüllt)6/40

Debatte

15/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 6 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)10/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

10 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 10.10.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 565/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung

  2. 21.11.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  3. 21.11.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 565/25(B) ↗

  4. 27.11.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/2963 ↗

  5. 18.12.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/50 ↗ · Federführend: Verteidigungsausschuss · Beschluss: Überweisung

  6. 29.01.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/3917 ↗

  7. 26.02.2026 · Bundestag

    2. Beratung und Schlussabstimmung

    Plenarprotokoll 21/59 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 59. Sitzung · Bundestariftreuegesetz und Infrastruktur-Beschleunigung →

    • CDU/CSUJa
    • AfDJa
  8. 06.03.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 130/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung

  9. 27.03.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  10. 27.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 130/26(B) ↗

  11. 23.04.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl II 2026, 61 ↗

  12. 24.04.2026

    In Kraft

Themen:Verteidigung & Bundeswehr

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 565/25). Methodik