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Abkommen mit Österreich gegen Bedrohungen aus der Luft
Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
52/100
Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft fast ausschließlich Behörden und Streitkräfte beider Staaten; für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft entstehen laut Entwurf keine neuen Pflichten.
- Eingebracht
- 10.10.2025
- Verkündet
- 23.04.2026
- In Kraft
- 24.04.2026
- Reden im Plenum
- 6
In einfachen Worten
Es geht um ein Abkommen zwischen Deutschland und Österreich vom 9. Dezember 2022 über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft. Laut Entwurf braucht es grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um Gefahren abzuwehren, die entstehen, wenn zivile Flugzeuge missbräuchlich für andere als Luftverkehrszwecke genutzt werden.
Was sich ändern soll
- Der Entwurf sieht vor, dass der Bundestag dem Abkommen zustimmt und es damit auch innerstaatlich wirksam wird, wie es das Grundgesetz für solche Verträge verlangt.
- Das Abkommen legt laut Entwurf Rahmen, Verfahren und Mittel der Zusammenarbeit beider Staaten fest.
- Neu eingeführt wird ein Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage zwischen beiden Staaten, der über bereits bestehende Leitungen laufen soll.
- Neu ist zudem die Pflicht, dem anderen Staat mitzuteilen, wenn eigene Luftfahrzeuge in dessen Luftraum eingesetzt werden.
- Der Verteidigungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen, also ohne Abweichungen vom ursprünglichen Entwurf.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf vor allem die zuständigen Behörden und Streitkräfte beider Staaten, die bei der Sicherheit des Luftraums zusammenarbeiten. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entstehen nach Darstellung des Entwurfs keine neuen Pflichten. Länder und Gemeinden werden nicht zusätzlich belastet.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand und kein Aufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft. Für die Verwaltung soll das Gesetz eine Arbeitserleichterung bringen und keine zusätzlichen Kosten verursachen. Die Kosten für den Einsatz von Luftfahrzeugen samt Unterstützungsleistungen sind laut Entwurf vorab nicht bezifferbar, da sie erst bei einem konkreten Zwischenfall anfallen.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/2963 + 21/3917 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Zustimmung zu dem am 9. Dezember 2022 in Berchtesgaden unterzeichneten Abkommen: Wahrung der Sicherheit im Luftraum durch grenzüberschreitenden militärischen Flugverkehr sowie systematischen Austausch von Informationen über die allgemeine Lage im Luftraum Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 500/24 (GESTA 20.WP XH001)
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
52/100
Tragweite
6/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft fast ausschließlich Behörden und Streitkräfte beider Staaten; für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft entstehen laut Entwurf keine neuen Pflichten. (erfüllt)6/40
Debatte
15/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 6 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)10/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
10 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
10.10.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 565/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung
21.11.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
27.11.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
18.12.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/50 ↗ · Federführend: Verteidigungsausschuss · Beschluss: Überweisung
29.01.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
26.02.2026 · Bundestag
2. Beratung und Schlussabstimmung
Plenarprotokoll 21/59 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 59. Sitzung · Bundestariftreuegesetz und Infrastruktur-Beschleunigung →
- CDU/CSUJa
- AfDJa
06.03.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 130/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung
27.03.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
27.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
23.04.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
24.04.2026
In Kraft