Themen / Wirtschaft & Industrie / Gesetz
Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 27.11.2025
- In Kraft
- 28.11.2025
- Reden im Plenum
- 12
Amtliche Kurzbeschreibung
Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge von Elektroaltgeräten sowie zur Minimierung von Brandrisiken durch unsachgemäße Behandlung lithiumhaltiger Batterien: einheitliche Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen durch ein entsprechendes Logo, Informationspflichten gegenüber privaten Haushalten und gewerblichen Endkunden, Einsortierung an kommunalen Wertstoffhöfen ausschließlich durch Mitarbeitende des öffentlich-rechtlichen Entsorgers, verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten, Anreize zur Ausweitung der Eigenrücknahmen der Hersteller, Vorlage des Berichts der Bundesregierung zur Einführung einer Recyclingquote für Kunststoffe aus Altgeräten zum 31. Dezember 2026; Einfügung § 18a und Anlage 3a sowie Änderung versch. §§ Elektro- und Elektronikgerätegesetz Bezug: Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2021 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197, 24.7.2012, S. 38) ; Richtlinie (EU) 2024/884 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 2024/884, 19.03.2024, S.1) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 494/24 (GESTA 20. WP N021) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Einbeziehung elektronischer Tabakerhitzer, Ausweitung der Rücknahmepflicht auf alle E-Zigaretten, Möglichkeit der monatlichen oder jährlichen Mengenmitteilungen durch die Hersteller, Korrekturen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Einsatz auf EU-Ebene für eine Berechnungsmethodik zur Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensdauern von Elektrogeräten, Prüfung eines nationalen Verbots elektronischer Einweg-Zigaretten bei Orientierung an Regelungen anderer Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Belgien, stärkere Verpflichtung von Onlinehändlern zur Rücknahme, verstärkter Vollzug gegen illegal angebotene elektronische Einweg-Zigaretten; Erneute Änderung versch. §§ Elektro- und Elektronikgerätegesetz, zusätzliche Änderung §§ 13, 60 und 61 Batterierecht-Durchführungsgesetz sowie Aufhebung Art. 2 und Art. 11 Abs. 3 Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz
Werdegang
17 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 401/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
08.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
11.09.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/21 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Beschluss: Überweisung
15.09.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
23.09.2025 · Bundesrat
Plenarantrag
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
08.10.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
09.10.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
Unterrichtung 21/2146 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
05.11.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
06.11.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/37 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
06.11.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/37 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
07.11.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 631/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
07.11.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
11.11.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
21.11.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
27.11.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
28.11.2025
In Kraft