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Wolf im Bundesjagdgesetz

Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Weidetierhaltende und Jägerinnen und Jäger sowie die zuständigen Jagd- und Naturschutzbehörden.

Eingebracht
19.12.2025
Verkündet
01.04.2026
In Kraft
02.04.2026
Reden im Plenum
17

In einfachen Worten

Laut Entwurf ist der Wolf nach Deutschland zurückgekehrt, was zu Konflikten vor allem mit der Weidetierhaltung führt. Im Jahr 2024 wurden bei rund 1 100 Übergriffen rund 4 300 Nutztiere gerissen oder verletzt; der Entwurf will den Herdenschutz deshalb um die Möglichkeit der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements ergänzen.

Was sich ändern soll

  • Der Wolf soll als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden.
  • Die bisherige Sonderregelung im Bundesnaturschutzgesetz zum Umgang mit dem Wolf soll gestrichen werden.
  • Grundlage ist laut Entwurf die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 und die EU-Richtlinie vom 17. Juni 2025, die den Wolf in eine weniger streng geschützte Kategorie einordnet.
  • Vorbeugender Herdenschutz bleibt laut Entwurf weiterhin erforderlich, die Bejagung kommt nur ergänzend hinzu.
  • Der Ausschuss empfiehlt zusätzlich Klarstellungen von Begriffen, unter anderem des sogenannten ungünstigen Erhaltungszustandes, sowie Vorgaben für Umsetzung und Vollzug von Managementplänen, die über einzelne Jagdreviere hinausgehen.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, darunter die Deichschäferei, sowie Jägerinnen und Jäger. Außerdem betrifft es die für Jagd und Naturschutz zuständigen Behörden in Bund und Ländern sowie die Bevölkerung im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit.

Was es kostet

Für Jägerinnen und Jäger rechnet der Entwurf mit etwa 25 350 bis 66 225 Stunden Aufwand pro Jahr. Für die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein Aufwand; dem Bund entstehen rund 83 900 bis 158 900 Euro jährlich, den Ländern etwa 880 000 bis 989 500 Euro jährlich sowie einmalig rund 597 800 Euro. Für die Kommunen entstehen laut Entwurf keine zusätzlichen Kosten, Auswirkungen auf die Verbraucherpreise werden nicht erwartet.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/3546 + 21/4371 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Bejagung des Wolfes, Evaluierung der Regelungen und Berichterstattung bis spätestens 31. Dezember 2030 und danach jeweils im Abstand von fünf Jahren; Einfügung §§ 22b bis 22f sowie Änderung versch. §§ Bundesjagdgesetz, Aufhebung § 45a und Einfügung § 69 Bundesnaturschutzgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2025/1237 vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.06.2025) Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu Herdenschutz und Bejagung des Wolfes Beschlussempfehlung des Ausschusses: Rechtssicherheit bei der Entnahme von Problemwölfen, Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage zum sofortigen Vollzug von Managementplänen, Klarstellungen; Annahme einer Entschließung: bundesweit einheitlicher Vollzug der geschaffenen Vorschriften zum Wolf, Unterstützung der Länder bei der Erstellung von Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne, Nutzung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Finanzierung des Weidetierschutzes, Förderung der Weidehaltung als besonders artgerechte Haltung, Einrichtung eines Runden Tisches zur Lösung des Wald-Wild-Konflikts; Änderung §§ 22b und 22d Bundesjagdgesetz

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Weidetierhaltende und Jägerinnen und Jäger sowie die zuständigen Jagd- und Naturschutzbehörden. (erfüllt)16/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 17 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

15 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 19.12.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 765/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz

  2. 12.01.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3546 ↗

  3. 14.01.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/52 ↗ · Federführend: Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat · Beschluss: Überweisung

  4. 19.01.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 765/1/25 ↗

  5. 30.01.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  6. 30.01.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 765/25(B) ↗

  7. 11.02.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/4090 ↗

  8. 26.02.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/4371 ↗

  9. 05.03.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

  10. 05.03.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  11. 06.03.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 117/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz

  12. 06.03.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Beschluss zu117/26 ↗

  13. 24.03.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 117/1/26 ↗

  14. 27.03.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: Zustimmung

  15. 27.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 117/26(B) ↗

  16. 01.04.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 87 ↗

  17. 02.04.2026

    In Kraft

Themen:Landwirtschaft & Umwelt

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 765/25 (bes.eilbed.)). Methodik