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Wohnungsbau-Turbo (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus)
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
76/100
Betrifft viele – Betrifft Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten sowie Bauherren, Nachbarschaften und Kommunen beim Wohnungsbau.
- Eingebracht
- 07.07.2025
- Verkündet
- 29.10.2025
- In Kraft
- 30.10.2025
- Reden im Plenum
- 25
In einfachen Worten
Laut Entwurf fehlt es vor allem in Städten weiterhin an bezahlbarem Wohnraum. Das Baugesetzbuch soll deshalb so geändert werden, dass Wohnungen schneller und einfacher gebaut werden können; zugleich sollen Regeln zum Schutz von Mietwohnungen befristet weitergelten.
Was sich ändern soll
- Eine neue Sonderregelung, die der Entwurf als Experimentierklausel bezeichnet, soll befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 erlauben, bei Vorhaben für Wohnraum vom Planungsrecht abzuweichen - etwa für Neubau, Erweiterung, Aufstockung oder die Umwidmung von Gewerbegebäuden in Wohnraum, wobei Städte und Gemeinden selbst entscheiden, ob sie das nutzen.
- Innerhalb von Bebauungsplänen (den verbindlichen Bauvorgaben einer Gemeinde) sollen Ausnahmen zugunsten des Wohnungsbaus deutlich ausgeweitet werden, zum Beispiel für Aufstockungen, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe.
- In Gebieten ohne Bebauungsplan innerhalb von Ortschaften sollen Wohngebäude künftig auch dann gebaut werden dürfen, wenn sie sich nicht in die vorhandene Bebauung einfügen; laut Ausschussfassung soll auch im Außenbereich einfacher Wohnraum entstehen können.
- Die Regeln zur Bestimmung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sollen um jeweils fünf Jahre verlängert werden, bis zum 31. Dezember 2031 beziehungsweise 2030.
- Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen soll in begründeten Fällen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm abgewichen werden dürfen, damit mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben möglich wird.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf Städte und Gemeinden, die über die Anwendung entscheiden, sowie Bauherren und die Bauwirtschaft. Genannt werden außerdem Bürgerinnen und Bürger, Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten, Gewerbebetriebe in der Nachbarschaft von Wohnbebauung sowie Landesverwaltungen.
Was es kostet
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand erwartet der Entwurf für Bund, Länder und Kommunen nicht. In der vom Ausschuss empfohlenen Fassung werden Entlastungen von rund 506,5 Millionen Euro jährlich für Bürgerinnen und Bürger, rund 335,2 Millionen Euro jährlich für die Wirtschaft und etwa 1,7 Milliarden Euro jährlich für Länder und Kommunen angegeben; im ursprünglichen Entwurf waren es 505,5 beziehungsweise 333,7 Millionen Euro. Nicht bezifferbar ist laut Text, ob mehr Klagen gegen Baugenehmigungen zusätzliche Kosten verursachen.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/781 + 21/2109 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Einführung einer befristeten Experimentierklausel zur Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplans, Abweichungen bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, Befreiung vom Bebauungsplan zugunsten zusätzlicher Wohnbauvorhaben (Aufstockungen, Bauen in zweiter Reihe, etc.), Abweichungen von Lärmschutzregelungen in begründeten Fällen, Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bis Ende 2030, Verlängerung der Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bis Ende 2031; Einfügung § 246e und Änderung weiterer §§ Baugesetzbuch Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Wohnungsbauturbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 256/25 GESTA P001 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Genehmigungsfiktion durch Gemeinden auf drei Monate, Privilegierung von Außenbereichsvorhaben zur Produktion oder Lagerung von Produkten der Landesverteidigung, Möglichkeit zur Ansiedlung gesundheitsnaher Einrichtungen
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
76/100
Tragweite
28/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft viele – Betrifft Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten sowie Bauherren, Nachbarschaften und Kommunen beim Wohnungsbau. (erfüllt)28/40
Debatte
17/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 25 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
11 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
07.07.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
10.07.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/18 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen · Beschluss: Überweisung
08.10.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
08.10.2025 · Bundestag
Änderungsantrag
08.10.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
08.10.2025 · Bundestag
Änderungsantrag
09.10.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Beschluss: Ablehnung des Änderungsantrags; Ablehnung des Änderungsantrags; Annahme in Ausschussfassung
09.10.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
10.10.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 546/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
17.10.2025 · Bundesrat
Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.10.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
30.10.2025
In Kraft