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Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
71/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem junge wehrpflichtige Männer ab Jahrgang 2008 mit Pflicht zu Auskunft und Musterung sowie Freiwillige, Reservisten und die Wehrverwaltung.
- Eingebracht
- 05.09.2025
- Verkündet
- 29.12.2025
- In Kraft
- 01.01.2024
- Reden im Plenum
- 51
In einfachen Worten
Die Bundesregierung will den Wehrdienst neu aufstellen, weil die Bundeswehr laut Entwurf wegen der Bedrohungslage durch Russland deutlich mehr aktive Soldatinnen und Soldaten sowie eine starke Reserve braucht. Insgesamt wird für den Fall der Landes- und Bündnisverteidigung von 460 000 Soldatinnen und Soldaten einschließlich Reserve ausgegangen. Zudem fehlen dem Staat nach eigener Darstellung Daten darüber, wer überhaupt für einen Wehrdienst in Frage käme.
Was sich ändern soll
- Der neue Wehrdienst soll grundsätzlich freiwillig sein, Teilnehmende sollen künftig einheitlich als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit dienen statt als freiwillig Wehrdienstleistende.
- Wehrpflichtige Männer ab 18 Jahren sollen auf Aufforderung der Behörde verpflichtend erklären müssen, ob sie bereit und fähig zum Wehrdienst sind, und dabei auch Angaben zu Abschlüssen, Qualifikationen und Interessen machen.
- Die Musterung, also die Prüfung der Tauglichkeit, soll wieder eingeführt werden, verpflichtend beginnend ab dem 1. Juli 2027; betroffen sind zunächst nur nach dem 31. Dezember 2007 Geborene, weitere Jahrgänge sollen schrittweise folgen.
- Die Erfassung der Wehrpflichtigen über Meldedaten soll auch außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder stattfinden und digital über das heutige Melderecht laufen; zusätzliche Meldepflichten der Meldebehörden entfallen dafür.
- Der Dienst soll attraktiver werden durch zusätzliche Leistungen bei Fahrerlaubnis, Berufsförderung und Dienstzeitversorgung.
- Im ursprünglichen Regierungsentwurf war zusätzlich vorgesehen, dass die Bundesregierung per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages eine Pflicht zum Grundwehrdienst auch außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfall einführen kann, samt Anpassungen beim Recht auf Kriegsdienstverweigerung; in der Zusammenfassung der vom Ausschuss empfohlenen Fassung wird dieser Punkt nicht mehr aufgeführt.
Wen es betrifft
Betroffen sind vor allem wehrpflichtige Männer der jüngeren Jahrgänge, zunächst ab Geburtsjahrgang 2008, laut Entwurf rund 300 000 pro Jahr. Hinzu kommen Freiwillige, die als Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit dienen wollen, heutige und künftige Reservistinnen und Reservisten sowie die Wehrverwaltung, das Bundesverwaltungsamt und die Meldebehörden in Ländern und Kommunen.
Was es kostet
Der Bund rechnet mit Mehrausgaben von 495 Millionen Euro für 2026, rund 603 Millionen Euro für 2027, rund 713 Millionen Euro für 2028 und rund 849 Millionen Euro für 2029. Bei der Verwaltung entstehen einmalig 365 000 Euro und laufend 3 254 000 Euro für Erfassung und Bereitschaftserklärung, für die Musterungen ab Juli 2027 laufend 54 094 000 Euro, beim Bundesverwaltungsamt bis 2030 33 738 000 Euro für 247 Stellen. Für die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein Aufwand; Kosten einer möglichen Pflichteinberufung werden nicht beziffert.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1853 + 21/3076 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Personeller Aufwuchs der Bundeswehr durch Gewinnung von mehr Freiwilligen insbesondere der Reserve aber auch der aktiven Streitkräfte durch Einführung eines neuen Wehrdienst-Modells, Umstellung des Freiwilligen Wehrdienstes (FWDL) in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ), Attraktivitätssteigerung des Neuen Wehrdienstes durch Erhöhung des Wehrsolds und zusätzliche Leistungen im Rahmen der Berufsförderung und Dienstzeitversorgung sowie Zuschuss zum Führerscheinerwerb; Verbesserung des Lagebilds über den Personalumfang der Wehrpflichtigen durch Reaktivierung und Modernisierung der Wehrerfassung: Einführung einer verpflichtenden Befragung betr. Bereitschaft und Fähigkeit zum Dienst in den Streitkräften für wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008, freiwillige Teilnahme für Personen anderen Geschlechts sowie wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahr 2001, Einführung einer verpflichtenden Musterung ab dem 1. Juli 2027, Ermächtigung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Datenerfassung und -verarbeitung, Anpassung des Erfassungsverfahrens an das aktuelle Melderecht und verbundener IT-gestützter Verfahren; Ermächtigung der Bundesregierung zur verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls; Neufassung, Einfügung und Änderung versch. §§ Wehrpflichtgesetz, Kriegsdienstverweigerungsgesetz sowie Soldatengesetz, Wehrpflichtsoldgesetz (WPflSG) als Art. 17 der Vorlage, Änderungen in weiteren 9 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Festschreibung konkreter Zielvorgaben für den Personalaufbau der Streitkräfte bis 2035, halbjährliche Berichtspflicht des BMVg ab dem 1. Januar 2027 zur Personalentwicklung, verpflichtende Musterung der ab 1. Januar 2008 geborenen Männer mit Inkrafttreten des Gesetzes, Fortführung des Freiwilligen Wehrdienstes mit Verpflichtungszeiten von sechs bis elf Monaten, Festlegung des Wehrsoldgrundbetrags auf mindestens 2 600 Euro, Anstellung als Soldat auf Zeit ab einer Verpflichtungsdauer von 12 Monaten, Erweiterung des Zuschusses zum LKW-Führerschein, Möglichkeit der Einführung einer Bedarfswehrpflicht durch Gesetzesbeschluss bei unzureichender Personalgewinnung durch Freiwilligkeit, zugleich Wegfall der Option zum Erlass einer Rechtsverordnung betr. verpflichtender Einberufung zum Grundwehrdienst; Annahme einer Entschließung: Stärkung der Freiwilligendienste, Einführung eines Freiwilligendienstes Bevölkerungsschutz; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Wehrpflichtgesetz, Änderung versch. §§ in weiteren 10 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen,Verzicht auf Einfügung Wehrpflichtsoldgesetz, Folgeänderungen
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
71/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem junge wehrpflichtige Männer ab Jahrgang 2008 mit Pflicht zu Auskunft und Musterung sowie Freiwillige, Reservisten und die Wehrverwaltung. (erfüllt)16/40
Debatte
20/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 51 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)20/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
15/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (erfüllt)4/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
15 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
05.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 441/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
06.10.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
16.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Federführend: Verteidigungsausschuss · Beschluss: Überweisung
17.10.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
05.11.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
03.12.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
03.12.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
05.12.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 731/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung
05.12.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
05.12.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/48 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
05.12.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/48 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
Namentliche Abstimmung323 Ja · 272 Nein · 1 Enthaltungen
19.12.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Zustimmung
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.12.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
01.01.2024
In Kraft