Themen / Verkehr & Infrastruktur / Gesetz
Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
- Eingebracht
- 05.09.2025
- Verkündet
- 01.12.2025
- In Kraft
- 01.12.2025
- Reden im Plenum
- 6
Amtliche Kurzbeschreibung
Einführung eines teilautomatisierten Verfahrens zur Erhebung der Lkw-Maut in Ergänzung bestehender manueller und automatisierter Verfahren: Verwendung einer Applikation auf dem nutzereigenen Mobilgerät zur Einbuchung in das Mauterhebungssystem während der Fahrt unter Verarbeitung der Positionsdaten, Kontrolle der ordnungsgemäßen Mautentrichtung über die Kennzeichenerkennung, Berechtigung der Betreiber und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) zur Datenerhebung und -verarbeitung im Rahmen der Kontrolle; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zur Sicherstellung der Überprüfung der Einstufung von Fahrzeugen in den Kohlendioxid-Emissionsklassen 2 und 3 alle sechs Jahre ab ihrer Erstzulassung; Geltung der für Anbieter des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) bestehenden Pflicht zur Übermittlung einer Liste gesperrter Fahrzeuggeräte auf Verlangen des BALM auch für den nationalen Betreiber sowie Anpassung dieser Pflicht um weitere erforderliche Informationen; Änderung zahlreicher §§ und Anlage 1 Bundesfernstraßenmautgesetz sowie §§ 18, 26 und 28 Mautsystemgesetz Bezug: Richtlinie 1999/62/EG vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. L 187, 20.07.1999, S. 42 ; Richtlinie (EU) 2022/362 vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge (ABl. L 69, 04.03.2022, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Mautbefreiung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge bis zum 30. Juni 2031, Präzisierung der Neuklassifizierung der CO2-Klassen, rechtsförmliche und redaktionelle Anpassungen; Erneute Änderung § 1 und Anlage 1 Bundesfernstraßenmautgesetz, zusätzliche Aufhebung Artikel 3 Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften Bezug: Vorschlag der Europäischen Kommission vom 27. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Befreiung emissionsfreier LKWs von der Mautpflicht über das Jahr 2026 hinaus
Werdegang
15 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
05.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 443/25 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
06.10.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
09.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss · Beschluss: Überweisung
17.10.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.10.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
06.11.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
Unterrichtung 21/2669 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss
12.11.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
12.11.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
13.11.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
13.11.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
14.11.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 664/25 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss
21.11.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
01.12.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
01.12.2025
In Kraft