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Trassenentgelt-Gesetz (Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs)
Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
61/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft direkt die Betreiber der bundeseigenen Schienenwege, die Eisenbahnunternehmen als Zahler der Trassenentgelte und die Regulierungsbehörde.
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 27.11.2025
- In Kraft
- 28.11.2025
- Reden im Plenum
- 16
In einfachen Worten
Es geht um die Gebühren, die Bahnunternehmen für die Nutzung der Schienen zahlen, die sogenannten Trassenentgelte. Laut Entwurf würden diese Entgelte ab 2026 steigen, weil bei der Berechnung nicht die vom Bund tatsächlich erwartete Rendite, sondern ein höherer am Kapitalmarkt üblicher Zinssatz angesetzt werden muss.
Was sich ändern soll
- Das Eisenbahnregulierungsgesetz soll so geändert werden, dass bei der Berechnung der Entgelte künftig die tatsächliche Renditeerwartung des Bundes gilt statt des kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatzes.
- Die Regelung soll für die DB InfraGO AG und weitere Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes gelten.
- Laut Entwurf steigen die Trassenentgelte der bundeseigenen Schienenwegbetreiber weniger stark, wenn ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird.
- Hintergrund ist, dass die Renditeerwartung des Bundes im Sommer 2024 abgesenkt wurde und die Bundesnetzagentur sie mit 2,2 Prozent berechnet hatte.
- Der Verkehrsausschuss empfiehlt, den Entwurf in geänderter Fassung anzunehmen; die Beschlussempfehlung nennt dazu keine inhaltlichen Einzelheiten der Änderungen.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf die DB InfraGO AG und weitere Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes sowie der Bund als mittelbarer Eigentümer. Mittelbar betrifft es die Eisenbahnunternehmen, die Trassenentgelte für die Schienennutzung zahlen, und die Bundesnetzagentur, die die Entgelte genehmigt.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben und kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung; auch weitere Kosten werden mit Keine angegeben. Der Verkehrsausschuss gibt an, eventuelle Kosten seien nicht erörtert worden.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1499 + 21/2787 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Eindämmung der Auswirkungen von Eigenkapitalerhöhungen bei der DB InfraGO AG auf die Trassenpreise: Festlegung des im Rahmen der Regulierung der Trassenentgelte anzusetzenden gesetzlichen Eigenkapitalzinssatzes auf neu zugeführtes sowie vorhandenes Eigenkapital auf den Mittelwert aus dem sog. risikolosen Zinssatz und dem von der Bundesnetzagentur berechneten kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatz und damit der tatsächlichen, abgesenkten Renditeerwartung des Bundes entsprechend, Möglichkeit der Absenkung der Obergrenze der Gesamtkosten zur Vermeidung der Doppelfinanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen durch Zuwendungen und Trassenentgelte, Information der Betreiber der Schienenwege über Änderungen der Obergrenze durch Mitteilung der Regulierungsbehörde, Folgeänderung; Änderung § 26 und Anlage 4 Eisenbahnregulierungsgesetz Bezug: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Januar 2025 zur Berücksichtigung von Eigenkapitalkosten bei der Ermittlung der eisenbahnregulierungsrechtlichen Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 (18 L 2172/24) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes auf 1,9 Prozent; Annahme einer Entschließung: Bindung der für das Jahr 2025 für die Instandhaltungsfinanzierung noch fehlenden Mittel von rd. 1,3 Mrd Euro aus dem Nachtrag der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) sowie von rd. 4,1 Mrd Euro zu gleichen Zwecken für das Jahr 2026 über einen Vertrag mit der DB InfraGO AG, Berücksichtigung des gesunkenen Kostenniveaus im neuen, noch im Jahr 2025 zu stellenden Entgeltantrag der DB InfraGO für die Trassenpreise 2026; Erneute Änderung Anlage 4 Eisenbahnregulierungsgesetz
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
61/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft direkt die Betreiber der bundeseigenen Schienenwege, die Eisenbahnunternehmen als Zahler der Trassenentgelte und die Regulierungsbehörde. (erfüllt)16/40
Debatte
14/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 16 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
16 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 375/25 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss
08.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
11.09.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/21 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss · Beschluss: Überweisung
12.09.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
01.10.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
09.10.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
Unterrichtung 21/2146 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss
12.11.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
13.11.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
13.11.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
14.11.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 663/25 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss
14.11.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
14.11.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
21.11.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: Zustimmung; Entschließung
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
27.11.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
28.11.2025
In Kraft