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Trassenentgelt-Gesetz (Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs)

Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft direkt die Betreiber der bundeseigenen Schienenwege, die Eisenbahnunternehmen als Zahler der Trassenentgelte und die Regulierungsbehörde.

Eingebracht
15.08.2025
Verkündet
27.11.2025
In Kraft
28.11.2025
Reden im Plenum
16

In einfachen Worten

Es geht um die Gebühren, die Bahnunternehmen für die Nutzung der Schienen zahlen, die sogenannten Trassenentgelte. Laut Entwurf würden diese Entgelte ab 2026 steigen, weil bei der Berechnung nicht die vom Bund tatsächlich erwartete Rendite, sondern ein höherer am Kapitalmarkt üblicher Zinssatz angesetzt werden muss.

Was sich ändern soll

  • Das Eisenbahnregulierungsgesetz soll so geändert werden, dass bei der Berechnung der Entgelte künftig die tatsächliche Renditeerwartung des Bundes gilt statt des kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatzes.
  • Die Regelung soll für die DB InfraGO AG und weitere Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes gelten.
  • Laut Entwurf steigen die Trassenentgelte der bundeseigenen Schienenwegbetreiber weniger stark, wenn ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird.
  • Hintergrund ist, dass die Renditeerwartung des Bundes im Sommer 2024 abgesenkt wurde und die Bundesnetzagentur sie mit 2,2 Prozent berechnet hatte.
  • Der Verkehrsausschuss empfiehlt, den Entwurf in geänderter Fassung anzunehmen; die Beschlussempfehlung nennt dazu keine inhaltlichen Einzelheiten der Änderungen.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf die DB InfraGO AG und weitere Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes sowie der Bund als mittelbarer Eigentümer. Mittelbar betrifft es die Eisenbahnunternehmen, die Trassenentgelte für die Schienennutzung zahlen, und die Bundesnetzagentur, die die Entgelte genehmigt.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben und kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung; auch weitere Kosten werden mit Keine angegeben. Der Verkehrsausschuss gibt an, eventuelle Kosten seien nicht erörtert worden.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1499 + 21/2787 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Eindämmung der Auswirkungen von Eigenkapitalerhöhungen bei der DB InfraGO AG auf die Trassenpreise: Festlegung des im Rahmen der Regulierung der Trassenentgelte anzusetzenden gesetzlichen Eigenkapitalzinssatzes auf neu zugeführtes sowie vorhandenes Eigenkapital auf den Mittelwert aus dem sog. risikolosen Zinssatz und dem von der Bundesnetzagentur berechneten kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatz und damit der tatsächlichen, abgesenkten Renditeerwartung des Bundes entsprechend, Möglichkeit der Absenkung der Obergrenze der Gesamtkosten zur Vermeidung der Doppelfinanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen durch Zuwendungen und Trassenentgelte, Information der Betreiber der Schienenwege über Änderungen der Obergrenze durch Mitteilung der Regulierungsbehörde, Folgeänderung; Änderung § 26 und Anlage 4 Eisenbahnregulierungsgesetz Bezug: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Januar 2025 zur Berücksichtigung von Eigenkapitalkosten bei der Ermittlung der eisenbahnregulierungsrechtlichen Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 (18 L 2172/24) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes auf 1,9 Prozent; Annahme einer Entschließung: Bindung der für das Jahr 2025 für die Instandhaltungsfinanzierung noch fehlenden Mittel von rd. 1,3 Mrd Euro aus dem Nachtrag der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) sowie von rd. 4,1 Mrd Euro zu gleichen Zwecken für das Jahr 2026 über einen Vertrag mit der DB InfraGO AG, Berücksichtigung des gesunkenen Kostenniveaus im neuen, noch im Jahr 2025 zu stellenden Entgeltantrag der DB InfraGO für die Trassenpreise 2026; Erneute Änderung Anlage 4 Eisenbahnregulierungsgesetz

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft direkt die Betreiber der bundeseigenen Schienenwege, die Eisenbahnunternehmen als Zahler der Trassenentgelte und die Regulierungsbehörde. (erfüllt)16/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 16 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

16 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 15.08.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 375/25 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss

  2. 08.09.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1499 ↗

  3. 11.09.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/21 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss · Beschluss: Überweisung

  4. 12.09.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 375/1/25 ↗

  5. 26.09.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge

  6. 26.09.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 375/25(B) ↗

  7. 01.10.2025 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/1939 ↗

  8. 09.10.2025 · Bundestag

    Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT

    Unterrichtung 21/2146 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss

  9. 12.11.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/2787 ↗

  10. 13.11.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

  11. 13.11.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  12. 14.11.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 663/25 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss

  13. 14.11.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Beschluss zu663/25 ↗

  14. 14.11.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 663/1/25 ↗

  15. 21.11.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: Zustimmung; Entschließung

  16. 21.11.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 663/25(B) ↗

  17. 27.11.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 285 ↗

  18. 28.11.2025

    In Kraft

Themen:Verkehr & Infrastruktur

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 375/25 (bes.eilbed.)). Methodik