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TKG-Änderungsgesetz 2025

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)

VerkündetUnionSPDVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Direkt betroffen sind vor allem Netzbetreiber und Baufirmen sowie die genehmigenden Behörden, nicht die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar.

Eingebracht
03.06.2025
Verkündet
29.07.2025
In Kraft
30.07.2025
Reden im Plenum
16

In einfachen Worten

Laut Entwurf soll der Ausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland schneller gehen, also Glasfaser bis in jedes Gebäude und flächendeckender Mobilfunk im neuesten Standard. Dafür soll im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben werden, dass dieser Ausbau von überragendem öffentlichem Interesse ist.

Was sich ändern soll

  • Im Telekommunikationsgesetz soll festgestellt werden, dass der Ausbau der Telekommunikationsnetze im überragenden öffentlichen Interesse liegt.
  • Dadurch sollen Ausbauvorhaben bei Genehmigungsverfahren in der Regel Vorrang bekommen, wenn verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen werden.
  • Genehmigungs- und Verfahrensprozesse sollen dadurch laut Entwurf deutlich beschleunigt werden.
  • Die Bezeichnungen und Zuständigkeiten der Ministerien im Gesetz sollen an den Organisationserlass angepasst werden.
  • Der zuständige Ausschuss empfiehlt, den Entwurf unverändert anzunehmen, also ohne inhaltliche Abweichungen.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem Unternehmen, die Telekommunikationsnetze bauen, sowie die Behörden, die Ausbauvorhaben genehmigen. Bürgerinnen und Bürger sind laut Entwurf von dem Vorhaben nicht unmittelbar betroffen, profitieren aber vom Zugang zu Telekommunikationsdiensten, ebenso wie Wirtschaft und staatliche Einrichtungen.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen weder für Bürgerinnen und Bürger noch für die Wirtschaft oder die Verwaltung zusätzliche Kosten oder Bürokratiekosten. Auch Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand fallen demnach nicht an, und Auswirkungen auf Preise werden nicht erwartet. Im Ausschuss wurden die Kosten laut Beschlussempfehlung nicht erörtert.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/319 + 21/639 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Vorhaben zum Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze durch eine bis zum 31. Dezember 2030 befristete Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses bezüglich der Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien, redaktionelle Änderungen und Anpassungen; Änderung zahlreicher §§ Telekommunikationsgesetz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Mobilfunk- und Glasfaserausbau

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Direkt betroffen sind vor allem Netzbetreiber und Baufirmen sowie die genehmigenden Behörden, nicht die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar. (erfüllt)16/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 16 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 03.06.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/319 ↗

  2. 05.06.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/10 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung

  3. 25.06.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/639 ↗

  4. 26.06.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  5. 26.06.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  6. 27.06.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 285/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  7. 11.07.2025 · Bundesrat

    Durchgang

    Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: Zustimmung

  8. 11.07.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 285/25(B) ↗

  9. 29.07.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 181 ↗

  10. 30.07.2025

    In Kraft

Themen:Digitales & KI

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/319). Methodik