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TKG-Änderungsgesetz 2025
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
61/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Direkt betroffen sind vor allem Netzbetreiber und Baufirmen sowie die genehmigenden Behörden, nicht die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar.
- Eingebracht
- 03.06.2025
- Verkündet
- 29.07.2025
- In Kraft
- 30.07.2025
- Reden im Plenum
- 16
In einfachen Worten
Laut Entwurf soll der Ausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland schneller gehen, also Glasfaser bis in jedes Gebäude und flächendeckender Mobilfunk im neuesten Standard. Dafür soll im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben werden, dass dieser Ausbau von überragendem öffentlichem Interesse ist.
Was sich ändern soll
- Im Telekommunikationsgesetz soll festgestellt werden, dass der Ausbau der Telekommunikationsnetze im überragenden öffentlichen Interesse liegt.
- Dadurch sollen Ausbauvorhaben bei Genehmigungsverfahren in der Regel Vorrang bekommen, wenn verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen werden.
- Genehmigungs- und Verfahrensprozesse sollen dadurch laut Entwurf deutlich beschleunigt werden.
- Die Bezeichnungen und Zuständigkeiten der Ministerien im Gesetz sollen an den Organisationserlass angepasst werden.
- Der zuständige Ausschuss empfiehlt, den Entwurf unverändert anzunehmen, also ohne inhaltliche Abweichungen.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf vor allem Unternehmen, die Telekommunikationsnetze bauen, sowie die Behörden, die Ausbauvorhaben genehmigen. Bürgerinnen und Bürger sind laut Entwurf von dem Vorhaben nicht unmittelbar betroffen, profitieren aber vom Zugang zu Telekommunikationsdiensten, ebenso wie Wirtschaft und staatliche Einrichtungen.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen weder für Bürgerinnen und Bürger noch für die Wirtschaft oder die Verwaltung zusätzliche Kosten oder Bürokratiekosten. Auch Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand fallen demnach nicht an, und Auswirkungen auf Preise werden nicht erwartet. Im Ausschuss wurden die Kosten laut Beschlussempfehlung nicht erörtert.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/319 + 21/639 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Vorhaben zum Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze durch eine bis zum 31. Dezember 2030 befristete Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses bezüglich der Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien, redaktionelle Änderungen und Anpassungen; Änderung zahlreicher §§ Telekommunikationsgesetz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Mobilfunk- und Glasfaserausbau
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
61/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Direkt betroffen sind vor allem Netzbetreiber und Baufirmen sowie die genehmigenden Behörden, nicht die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar. (erfüllt)16/40
Debatte
14/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 16 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
03.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
05.06.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/10 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung
25.06.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
26.06.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
26.06.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
27.06.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 285/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
11.07.2025 · Bundesrat
Durchgang
Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: Zustimmung
11.07.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.07.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
30.07.2025
In Kraft