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Recht auf anwaltlichen Beistand im Grundgesetz

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)

Im VerfahrenLinkeÜberwiesen

Betrifft fast alle – Ein neues Grundrecht auf anwaltliche Hilfe in allen rechtlichen Angelegenheiten gilt für jede Person und damit für alle Rechtsuchenden.

Eingebracht
21.05.2026
Reden im Plenum
18

In einfachen Worten

Der Entwurf will im Grundgesetz ausdrücklich festschreiben, dass sich jede Person unabhängiger anwaltlicher Hilfe bedienen kann. Laut Entwurf garantiert das Grundgesetz bisher zwar den Weg zu den Gerichten, aber nicht ausdrücklich den Zugang zu anwaltlichem Beistand, was effektiven Rechtsschutz etwa für mittellose Menschen faktisch erschwere.

Was sich ändern soll

  • Das Grundgesetz soll in Artikel 19 einen neuen Absatz 5 erhalten, der ein Recht auf unabhängige anwaltliche Hilfe gewährleistet.
  • Dieses Recht soll laut Entwurf nicht nur für Gerichtsverfahren gelten, sondern für alle rechtlichen Angelegenheiten, auch außergerichtliche.
  • Es soll klargestellt werden, dass das Recht nicht nur Verfahren gegen staatliche Stellen betrifft.
  • Nach Darstellung des Entwurfs wird dadurch mittelbar über die Berufsfreiheit auch die Unabhängigkeit der Anwaltschaft gestärkt.
  • Der Entwurf nennt keine Alternativen zu dieser Grundgesetzänderung.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf alle Rechtsuchenden, besonders Menschen ohne Geld oder juristische Vorkenntnisse, etwa wenn existenzsichernde Sozialleistungen gestrichen werden. Mittelbar betrifft es Anwältinnen und Anwälte sowie ihre berufliche Unabhängigkeit.

Was es kostet

Laut Entwurf hat die Grundgesetzänderung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft wird kein Aufwand erwartet, neue Informationspflichten entstehen nicht. Der Aufwand für die Verwaltung hängt laut Entwurf davon ab, wie das Recht später in einfachen Gesetzen ausgestaltet wird.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/6104 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

40/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft fast alle – Ein neues Grundrecht auf anwaltliche Hilfe in allen rechtlichen Angelegenheiten gilt für jede Person und damit für alle Rechtsuchenden. (erfüllt)40/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 18 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 21.05.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/6104 ↗

  2. 26.06.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/87 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 87. Sitzung · Infrastruktur-Zukunftsgesetz und Rentenkommission →

    • Die LinkeJa
    • CDU/CSUNein
    • SPDNein
    • AfDNein

Themen:Justiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/6104). Methodik