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Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
61/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten samt mitbetroffenen Angehörigen, Bundesbeamtinnen und -beamte mit Beihilfeanträgen sowie beteiligte Behörden und Unternehmen.
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 15.01.2026
- In Kraft
- 16.01.2026
- Reden im Plenum
- 15
In einfachen Worten
Laut Entwurf soll das Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungen von Menschen mit sicherheitsempfindlichen Aufgaben regelt, modernisiert werden. Begründet wird das mit Verbesserungsbedarf aus einer Evaluation und mit einer verschärften Sicherheitslage, in der die Gefahr von Ausspähung und Sabotage stark gewachsen sei. Zusätzlich soll die Bearbeitung von Beihilfeanträgen für Beamtinnen und Beamte stabilisiert werden, weil die Menge der Belege massiv gestiegen sei.
Was sich ändern soll
- Das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung und der vorbeugende Schutz vor Sabotage durch Personal sollen laut Entwurf an die verschärfte Sicherheitslage angepasst werden, unter anderem mit mehr Prüfaufwand bei Internetrecherchen.
- Der Entwurf schafft die gesetzlichen Voraussetzungen, um Sicherheitsüberprüfungen zu modernisieren und zu digitalisieren.
- Im Bundesbeamtengesetz soll eine neue Regelung eingeführt werden, nach der Beihilfeanträge nach Ablauf einer Höchstbearbeitungsdauer befristet als bewilligt gelten (Fiktion), um sehr lange Bearbeitungszeiten zu vermeiden.
- Der Innenausschuss empfiehlt zusätzlich, dass überprüfte Personen und gegebenenfalls ihre Partner auch Zwangsvollstreckungen, Insolvenzverfahren, Straf- und Ermittlungsverfahren im In- und Ausland sowie inländische Disziplinarverfahren nachmelden müssen.
- Der Ausschuss empfiehlt ferner, klarzustellen, dass die Sicherheitsstandards des Bundes für Verschlusssachen auch für mehrheitlich bundeseigene Unternehmen mit Verwaltungsaufgaben gelten, sowie eine Soll-Vorgabe, Beihilfebescheide innerhalb von zwei Jahren ab Bekanntgabe zu prüfen und bei Überzahlungen zu widerrufen; zudem sollen oberste Bundesbehörden per Rechtsverordnung festlegen können, dass Personal in bestimmten Bereichen nur aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen überlassen wird.
Wen es betrifft
Betroffen sind Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten und bei ihnen mitbetroffene Personen wie Partnerinnen und Partner. Außerdem Behörden wie Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, das Wirtschaftsministerium und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie Unternehmen, die für öffentliche Stellen arbeiten. Für Beamtinnen und Beamte betrifft die Beihilferegelung die Festsetzungsstellen des Bundes.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen beim Verfassungsschutz, BND, BAMAD, Wirtschaftsministerium und BSI jährliche Mehraufwände von bis zu 22,565 Millionen Euro. Bürgerinnen und Bürger wenden jährlich 20 908 Stunden auf; für ein aktuelles Lichtbild mitbetroffener Personen fallen je rund 20 Euro an, insgesamt bis zu 10 200 Euro jährlich, falls die zuständige Stelle die Kosten nicht erstattet. Die Wirtschaft trägt 145 300 Euro jährlich, die IT-Anpassung für die Beihilferegelung kostet einmalig rund 100 000 Euro; mögliche Mehrausgaben durch die Fiktionsregelung werden auf maximal 0,57 Prozent, eher rund 1 900 000 Euro beziehungsweise 0,1 Prozent der jährlichen Gesamtbeihilfeausgaben geschätzt.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1926 + 21/3106 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
61/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten samt mitbetroffenen Angehörigen, Bundesbeamtinnen und -beamte mit Beihilfeanträgen sowie beteiligte Behörden und Unternehmen. (erfüllt)16/40
Debatte
14/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 15 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 370/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
11.09.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: Änderungsvorschläge
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
01.10.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
09.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung
03.12.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
03.12.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
04.12.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/47 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
04.12.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/47 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
05.12.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 728/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
19.12.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
15.01.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
16.01.2026
In Kraft