Bundestakt

Themen / Haushalt & Steuern / Gesetz

Haushaltsbegleitgesetz 2025

VerkündetUnionSPDVerkündet
Eingebracht
07.07.2025
Verkündet
02.10.2025
In Kraft
01.01.2025
Reden im Plenum
37

Amtliche Kurzbeschreibung

Erforderliche Anpassungen aufgrund der Änderung des Artikels 115 und 143h des Grundgesetzes als Reaktion auf die fundamentalen Veränderungen der Sicherheitsarchitektur mit teilweiser Ausnahme der Ausgaben für Verteidigung und weitere sicherheitsrelevante Bereiche von der Schuldenregel, Transparenzerhöhung durch zusätzliche Darstellung im Gesamtplan und Zusammenfassung der bereinigten Investitionsquote, Folgeänderung zur Umstellung auf eine periodengerechte Veranschlagung und Buchung von Zinsausgaben des Bundes, Klarstellung zur Ermächtigung bei vorläufiger Haushaltsführung, haushaltsrechtliche Ermöglichung von Zuführungen aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" sowie Ergänzung der Zweckbestimmung des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" (KTF) zur Gewährleistung der Gas-Versorgungssicherheit, Vermeidung von Belastungen des Bundeshaushalts durch unnötige Zuführungen an das Sondervermögen, Verstetigung der Transformationskomponente in den Ausschreibungen für Windenergie auf See, Regelung zur Anrechnung von Bundeswertpapieren auf den Ermächtigungsrahmen der Kreditaufnahme und von Kreditaufnahmen auf die Kreditermächtigung des jeweiligen Sondervermögens u.a.; Schließung der Lücke bei den Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser aus den Jahren 2022 und 2023 durch einen befristeten Rechnungszuschlag aus Bundesmitteln bei stationären Behandlungen gesetzlich Versicherter, Vermeidung von Doppelvergütungen bei Hybrid-DRG-Fällen (sektorenunabhängige Fallpauschalen); Änderung von 11 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 115 und 143h) s. GESTA 20. WP D080 ; Haushaltsgesetz 2025 s. GESTA D005 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Möglichkeit von Government-to-Government-Geschäften zum direkten Verkauf von Rüstungsgütern an Partnerstaaten ohne Belastung des Bundeshaushalts und damit ohne Befassung des Haushaltsausschusses, vollständige Nutzung der Mittel der GKV für die Transformation der Krankenhauslandschaft einschl. Zuschläge und Mittelübertragungen in den Transformationsfonds, Regelungen zur Abrechnung von Krankenhauszuschlägen u.a.

Werdegang

9 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 07.07.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/778 ↗

  2. 08.07.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/16 ↗ · Federführend: Haushaltsausschuss · Beschluss: Überweisung

  3. 10.09.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/1579 ↗

  4. 18.09.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/25 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  5. 18.09.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/25 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  6. 18.09.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 493/25(neu) ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  7. 19.09.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 493/1/25 ↗

  8. 26.09.2025 · Bundesrat

    Durchgang

    Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung

  9. 26.09.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 493/25(B) ↗

  10. 02.10.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 231 ↗

  11. 01.01.2025

    In Kraft

Themen:Haushalt & Steuern

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/778). Methodik