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Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG

Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

VerkündetBundesregierungVerkündet
Eingebracht
15.08.2025
Verkündet
22.12.2025
In Kraft
01.01.2025
Reden im Plenum
0

Amtliche Kurzbeschreibung

Möglichkeit der Weiterübertragung von Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft, Übertragung von Vermögenswerten und Eintritt des Nachfolgeunternehmens in die Rechtsposition der Deutsche Post AG; weitere Verlängerung der Möglichkeit des Versetzen von Postbeamten in den engagierten Ruhestand bis Ende 2026; Schaffung einer eng begrenzten Ausnahme vom Dividendenverbot bei Stabilisierungsmaßnahmen für rekapitalisierte, kritische Infrastrukturen im Energiesektor betreibende Kapitalgesellschaften mit bestehender oder angestrebter Börsennotierung; Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG (Postaufgabenüberleitungsgesetz – PostAufgÜberlG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 8 Gesetzen; Verordnungsermächtigung

Werdegang

11 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 15.08.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 363/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 26.09.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  3. 26.09.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 363/25(B) ↗

  4. 29.09.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1893 ↗

  5. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Haushaltsausschuss · Beschluss: Überweisung

  6. 05.11.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/2593 ↗

  7. 13.11.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  8. 13.11.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  9. 28.11.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 693/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  10. 19.12.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  11. 19.12.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 693/25(B) ↗

  12. 22.12.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 345 ↗

  13. 01.01.2025

    In Kraft

Themen:Haushalt & Steuern

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 363/25). Methodik