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Themen / Justiz & Recht / Gesetz

Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung

Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712

Im VerfahrenBundesregierungÜberwiesen
Eingebracht
29.05.2026
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer: Erweiterung des Menschenhandelstatbestands um die Ausbeutung von Leihmutterschaft sowie Zwangsheirat und illegaler Adaption, Ausweitung der Strafbarkeit auf der Nachfrageseite für alle Formen des Menschenhandels; grundlegende Überarbeitung der Tatbestände des Menschenhandels sowie der Tatbestände im Bereich der Prostitution und sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt insbesondere zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, Einordnung der Zwangsprostitution als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Erhöhung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle der Zwangsprostitution; Evaluierung der geänderten Vorgaben im Strafgesetzbuch 10 Jahre nach Inkrafttreten; Änderung §§ 179 bis 181a und §§ 232a bis 233a Strafgesetzbuch sowie versch. §§ Strafprozessordnung, Folgeänderungen in 18 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1712 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (ABl. L, 2024/1712, 24.06.2024 – Änderungsrichtlinie Menschenhandel) ; Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L, 2024/1385, 24.05.2024)

Werdegang

7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 29.05.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 327/26 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss

  2. 22.06.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/6584 ↗

  3. 26.06.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 327/1/26 ↗

  4. 26.06.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/87 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung

  5. 10.07.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  6. 10.07.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 327/26(B) ↗

  7. 12.08.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/7562 ↗

Themen:Justiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 327/26 (bes.eilbed.)). Methodik