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Gesetz zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung

Gesetz zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung - Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten

Im VerfahrenAfDBeschlussempfehlung liegt vor
Eingebracht
08.10.2025
Reden im Plenum
13

Amtliche Kurzbeschreibung

Einschränkung der Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Durchführung von Hausdurchsuchungen bei sog. Ehrdelikten; Änderung §§ 102, 103 und 104 Strafprozessordnung

Werdegang

3 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 08.10.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/2085 ↗

  2. 10.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/32 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung

  3. 15.10.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/8635 ↗

Themen:Justiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/2085). Methodik