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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
- Eingebracht
- 05.09.2025
- Verkündet
- 29.12.2025
- In Kraft
- 01.01.2024
- Reden im Plenum
- 51
Amtliche Kurzbeschreibung
Personeller Aufwuchs der Bundeswehr durch Gewinnung von mehr Freiwilligen insbesondere der Reserve aber auch der aktiven Streitkräfte durch Einführung eines neuen Wehrdienst-Modells, Umstellung des Freiwilligen Wehrdienstes (FWDL) in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ), Attraktivitätssteigerung des Neuen Wehrdienstes durch Erhöhung des Wehrsolds und zusätzliche Leistungen im Rahmen der Berufsförderung und Dienstzeitversorgung sowie Zuschuss zum Führerscheinerwerb; Verbesserung des Lagebilds über den Personalumfang der Wehrpflichtigen durch Reaktivierung und Modernisierung der Wehrerfassung: Einführung einer verpflichtenden Befragung betr. Bereitschaft und Fähigkeit zum Dienst in den Streitkräften für wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008, freiwillige Teilnahme für Personen anderen Geschlechts sowie wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahr 2001, Einführung einer verpflichtenden Musterung ab dem 1. Juli 2027, Ermächtigung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Datenerfassung und -verarbeitung, Anpassung des Erfassungsverfahrens an das aktuelle Melderecht und verbundener IT-gestützter Verfahren; Ermächtigung der Bundesregierung zur verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls; Neufassung, Einfügung und Änderung versch. §§ Wehrpflichtgesetz, Kriegsdienstverweigerungsgesetz sowie Soldatengesetz, Wehrpflichtsoldgesetz (WPflSG) als Art. 17 der Vorlage, Änderungen in weiteren 9 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Festschreibung konkreter Zielvorgaben für den Personalaufbau der Streitkräfte bis 2035, halbjährliche Berichtspflicht des BMVg ab dem 1. Januar 2027 zur Personalentwicklung, verpflichtende Musterung der ab 1. Januar 2008 geborenen Männer mit Inkrafttreten des Gesetzes, Fortführung des Freiwilligen Wehrdienstes mit Verpflichtungszeiten von sechs bis elf Monaten, Festlegung des Wehrsoldgrundbetrags auf mindestens 2 600 Euro, Anstellung als Soldat auf Zeit ab einer Verpflichtungsdauer von 12 Monaten, Erweiterung des Zuschusses zum LKW-Führerschein, Möglichkeit der Einführung einer Bedarfswehrpflicht durch Gesetzesbeschluss bei unzureichender Personalgewinnung durch Freiwilligkeit, zugleich Wegfall der Option zum Erlass einer Rechtsverordnung betr. verpflichtender Einberufung zum Grundwehrdienst; Annahme einer Entschließung: Stärkung der Freiwilligendienste, Einführung eines Freiwilligendienstes Bevölkerungsschutz; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Wehrpflichtgesetz, Änderung versch. §§ in weiteren 10 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen,Verzicht auf Einfügung Wehrpflichtsoldgesetz, Folgeänderungen
Werdegang
15 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
05.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 441/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
06.10.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
16.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Federführend: Verteidigungsausschuss · Beschluss: Überweisung
17.10.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
05.11.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
03.12.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
03.12.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
05.12.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 731/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung
05.12.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
05.12.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/48 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
05.12.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/48 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
19.12.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Zustimmung
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.12.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
01.01.2024
In Kraft