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Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen

Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen

Im VerfahrenBundesregierungDem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
Eingebracht
09.10.2026
Reden im Plenum
0

Amtliche Kurzbeschreibung

Verringerung des Risikos unrichtiger Erfassung von Einnahmen und eventueller Steuerhinterziehung durch verpflichtenden Einsatz elektronischer Kassen ab 100.000 Euro Gesamtumsatz, Anpassung der Vorschriften zur Belegausgabepflicht, Einführung weiterer Sanktionsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden; Änderung und Einfügung versch. §§ Abgabenordnung, Einfügung Art. 101a Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, Änderung § 257 Handelsgesetzbuch, Einfügung eines neuen Abschnitts mit neuem Art. Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch; Verordnungsermächtigung

Werdegang

2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 09.10.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 585/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 13.10.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Berichtigung zu585/26 ↗

Themen:Haushalt & Steuern

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 585/26 (bes.eilbed.)). Methodik