Bundestakt

Themen / Justiz & Recht / Gesetz

Gesetz zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens

Im VerfahrenHessenNordrhein-WestfalenDem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Eingebracht
03.12.2025
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Effektivierung und Straffung des gerichtlichen Verfahrens in Ordnungswidrigkeitssachen mit Wirkung insbes. im Bereich gleichförmiger Verfahren bei Verkehrsverstößen: Umfang der Amtsaufklärungspflicht und des Begründungserfordernisses von Entscheidungen entsprechend der Bedeutung der Sache, Verzicht auf Hauptverhandlungen, Einstellungen ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft, Anhebung von Wertgrenzen und Einführung einer Anhörungsrüge im Rechtsmittelverfahren; Zuweisung sämtlicher Bußgeldverfahren im Datenschutzrecht an die Amtsgerichte, Möglichkeit eines Teilerlasses der Geldbuße im Falle unverzüglicher Zahlung nach Rechtskraft; Änderung zahlr §§, Einfügung § 80a neu und Umsetzung § 80a alt als 80b Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Änderung § 41 Bundesdatenschutzgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 722/25 in der Fassung BR-Drs 91/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C015)

Werdegang

4 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 03.12.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Gesetzesantrag 722/25 ↗

  2. 19.12.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten

  3. 19.12.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Gesetzentwurf 722/25(B) ↗

  4. 28.01.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3854 ↗

Themen:Justiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 722/25). Methodik