Themen / Justiz & Recht / Gesetz
Gesetz zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
- Eingebracht
- 03.12.2025
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Effektivierung und Straffung des gerichtlichen Verfahrens in Ordnungswidrigkeitssachen mit Wirkung insbes. im Bereich gleichförmiger Verfahren bei Verkehrsverstößen: Umfang der Amtsaufklärungspflicht und des Begründungserfordernisses von Entscheidungen entsprechend der Bedeutung der Sache, Verzicht auf Hauptverhandlungen, Einstellungen ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft, Anhebung von Wertgrenzen und Einführung einer Anhörungsrüge im Rechtsmittelverfahren; Zuweisung sämtlicher Bußgeldverfahren im Datenschutzrecht an die Amtsgerichte, Möglichkeit eines Teilerlasses der Geldbuße im Falle unverzüglicher Zahlung nach Rechtskraft; Änderung zahlr §§, Einfügung § 80a neu und Umsetzung § 80a alt als 80b Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Änderung § 41 Bundesdatenschutzgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 722/25 in der Fassung BR-Drs 91/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C015)
Werdegang
4 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
03.12.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
19.12.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
28.01.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf