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Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

VerkündetBundesregierungVerkündet
Eingebracht
15.08.2025
Verkündet
22.12.2025
In Kraft
23.12.2025
Reden im Plenum
15

Amtliche Kurzbeschreibung

Maßnahmen zur stärkeren Nutzung der Geothermie als heimische, klimaneutrale und sichere Energiequelle sowie Umsetzung energierechtlicher EU-Vorgaben: Zuteilung des überragenden öffentlichen Interesses für Anlagen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Geothermie sowie Wärmepumpen und Wärmespeichern, Beschleunigung verwaltungsrechtlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Digitalisierung, Vereinheitlichung, Verkürzung behördlicher Fristen, Reduzierung von Anforderungen und Einsatz von Projektmanagern, Gleichstellung des Zulassungsverfahrens für Wärmeleitungen mit dem von Gas- und Wasserstoffleitungen, Duldungspflicht für die kurzzeitige Nutzung von Grundstücken und Privatwegen für seismische Explorationen nebst Entschädigungsregelung, erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für einen Teil der Vorhaben, bergrechtliche Vereinfachungen; Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermie-Beschleunigungsgesetz – GeoBG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 11b und Änderung §§ 11a, 46 und 49 Wasserhaushaltsgesetz, versch. §§ Bundesberggesetz, § 65 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie § 48 Verwaltungsgerichtsordnung Bezug: Richtlinie 2024/1788 (EU) vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Abl. L 2024/1788, 15.07.2024, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023) Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Geothermie Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 435/24(neu) (GESTA 20. WP E061) in geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung), Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses und der Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts auch für Wärmeleitungen, wasserrechtliche Regelung des vorzeitigen Beginns von Geothermieprojekten, Zulassung der Planfeststellung auf Antrag des Vorhabenträgers bei fehlender Planfeststellungspflicht, Erweiterung der auf das Planfeststellungsverfahren anwendbaren Vorschriften mit Geltung auch für Wärmeleitungen, Ergänzung baurechtlicher Privilegierungstatbestände um Geothermie-Vorhaben im Außenbereich, einschl. untertägige Wärmespeicher und Batteriespeicheranlagen, Nachweis der Absicherung von Bergschäden bereits in der Aufsuchungsphase, z.B. Haftpflichtversicherung; Aufhebung von Bestimmungen zu Flugkraftstoffen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Definition funktionaler Kriterien für die privilegierten Speicher im Sinne des Koalitionsvertrages, Berichtspflicht nach zwei und fünf Jahren betr. Gewinnung von Erdwärme in Trinkwasserschutzgebieten, Förderung des Ausbaus der Abwasserwärme durch Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, Festlegung eines Ausbauziels, Fortsetzung des "Runden Tisches Abwasserwärme" sowie Aufnahme in die Informationskampagne des BMWE, Vorlage einer Regelung zur Privilegierung der untertägigen Speicherung von Wasserstoff im Außenbereich bis zum 30. Juni 2026; Erneute und zusätzliche Änderung zahlreicher §§ in 7 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Werdegang

15 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 15.08.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 382/25 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss

  2. 15.09.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 382/1/25 ↗

  3. 24.09.2025 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 382/2/25 ↗

  4. 26.09.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge

  5. 26.09.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 382/25(B) ↗

  6. 01.10.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1928 ↗

  7. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung

  8. 03.12.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/3101 ↗

  9. 04.12.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/47 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

  10. 04.12.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/47 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  11. 05.12.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 732/25 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss

  12. 05.12.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Beschluss zu732/25 ↗

  13. 09.12.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 732/1/25 ↗

  14. 19.12.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung

  15. 19.12.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 732/25(B) ↗

  16. 22.12.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 348 ↗

  17. 23.12.2025

    In Kraft

Themen:Klima & Energie

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 382/25). Methodik