Themen / Gesundheit & Pflege / Gesetz
Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 23.12.2025
- In Kraft
- 01.01.2026
- Reden im Plenum
- 8
Amtliche Kurzbeschreibung
Umsetzung von EU-Recht zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten bei Tieren: Verpflichtung tierärztlicher Praxen zur elektronischen Datenübermittlung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel bei Schafen, Ziegen, Enten und Gänsen und weiteren lebensmitteliefernden Tieren, Meldepflicht für die Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung bei Hunden, Katzen und Pelztieren ab 2029, Ausweitung der Mitteilungsverpflichtungen tierhaltender Personen und der Tierärzte auf Jahresturnus, Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel auch ohne Besuch einer tierärztlichen Praxis, Durchführung der Risikobewertung durch BfR und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts, fachliche Ergänzungen hinsichtlich der tierärztlichen Hausapotheke sowie der Mitwirkung von Zollbehörden bei der Überwachung des Verbringens von Tierarzneimitteln; Einfügung und Änderung zahlr. §§ Tierarzneimittelgesetz sowie Änderung §§ 11a und 28a Apothekengesetz; Verordnungsermächtigung; Bekanntmachungserlaubnis Tierarzneimittelgesetz Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2021/578 vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Anforderungen an die Erhebung von Daten über das Verkaufsvolumen und die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren (ABl. L 123, 09.04.2021, S. 7) ; Durchführungsverordnung (EU) 2022/209 vom 16. Februar 2022 zur Festlegung des Formats der zu erhebenden und zu meldenden Daten für die Bestimmung des Verkaufsvolumens und der Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35, 17.02.2022, S. 4) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Entlastung von Dokumentationspflichten z.B. durch geänderte Vorgaben für Tierhalter zur Mitteilung über innerhalb einer Kalenderwoche verendeter oder getöteter Tiere, Folgeänderungen; Änderung §§ Tierarzneimittelgesetz
Werdegang
12 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 359/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz
12.09.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: Änderungsvorschläge
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
01.10.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
09.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat · Beschluss: Überweisung
06.11.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
13.11.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
13.11.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
28.11.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 690/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz
19.12.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Zustimmung
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
23.12.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
01.01.2026
In Kraft