Themen / Gesundheit & Pflege / Gesetz
Gesetz zur Änderung des Patientenrechtegesetzes
- Eingebracht
- 07.07.2026
- Reden im Plenum
- 6
Amtliche Kurzbeschreibung
Stärkung der Patientenrechte in der medizinischen Versorgung und Beseitigung struktureller Defizite im aktuellen Behandlungsrecht: Klarstellung und Erweiterung der Organisationsverantwortung medizinischer Einrichtungen, Ausweitung der Informationspflichten über Behandlungsfehler und drittverursachte Risiken, Transparenzpflichten über Vertragspartner und tatsächlich behandelnde Personen, beweisrechtliche Absicherung der Informationspflichten, Erweiterung und Absicherung telemedizinischer Einwilligung, Stärkung der einrichtungsbezogenen Aufklärung, Erweiterung der Dokumentationspflichten, Zugang zur Behandlungsakte, Stärkung der Beweisposition von Patienten, Förderung der Mediation bzw. Güterichterverfahren, Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige, verpflichtende Unterstützung durch Krankenkassen; Evaluierung des Gesetzes innerhalb von fünf Jahren; Änderung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 278a und 404a Zivilprozessordnung sowie §§ 25b und 66 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Werdegang
2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
07.07.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
09.07.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/89 ↗ · Federführend: Ausschuss für Gesundheit · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 89. Sitzung · Regierungserklärung zu Reformpaket und NATO-Gipfel →