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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143i)
- Eingebracht
- 12.05.2025
- Reden im Plenum
- 8
Amtliche Kurzbeschreibung
Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zur möglichen Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder bei Erhalt der grundsätzlichen kompetenzrechtlichen Verantwortung der Länder für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen Einfügung Artikel 143i Grundgesetz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen von ihren Altschulden durch eine einmalige gemeinsame Kraftanstrengung des Bundes und der betroffenen Länder Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 59/25 GESTA 20. WP D079
Werdegang
2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
12.05.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
22.05.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/7 ↗ · Federführend: Haushaltsausschuss · Beschluss: Überweisung