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Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

... Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Im VerfahrenBundesregierungDem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Eingebracht
03.01.2025
Reden im Plenum
0

Amtliche Kurzbeschreibung

Veröffentlichungspflicht des gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans im Internet, Berücksichtigung des Datenschutzes, Beibehaltung der Auflegung spruchkörperinterner Geschäftsverteilungspläne zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle ohne Pflicht zur Veröffentlichung im Netz, Neuregelung des Ausschlusses vom Schöffenamt bei Verurteilung zu Geldstrafe, Schließung von Schutzlücken bei der Vererblichkeit von Geldentschädigungsansprüchen aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen; Änderung §§ 21e, 21g und 32 Gerichtsverfassungsgesetz sowie §§ 1922 Bürgerliches Gesetzbuch Bezug: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014, 23. Mai 2017 sowie 29. November 2021 zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen (VI ZR 246/12; VI ZR 261/16; VI ZR 258/18) Der Gesetzentwurf war bereits in der 20. WP als GESTA 20. WP C147 eingebracht worden.

Werdegang

5 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 03.01.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 4/25 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss

  2. 03.02.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 4/1/25 ↗

  3. 14.02.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1051 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge

  4. 14.02.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 4/25(B) ↗

  5. 02.04.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/15 ↗

Themen:Justiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 4/25). Methodik