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Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Eingebracht
- 03.01.2025
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Veröffentlichungspflicht des gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans im Internet, Berücksichtigung des Datenschutzes, Beibehaltung der Auflegung spruchkörperinterner Geschäftsverteilungspläne zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle ohne Pflicht zur Veröffentlichung im Netz, Neuregelung des Ausschlusses vom Schöffenamt bei Verurteilung zu Geldstrafe, Schließung von Schutzlücken bei der Vererblichkeit von Geldentschädigungsansprüchen aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen; Änderung §§ 21e, 21g und 32 Gerichtsverfassungsgesetz sowie §§ 1922 Bürgerliches Gesetzbuch Bezug: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014, 23. Mai 2017 sowie 29. November 2021 zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen (VI ZR 246/12; VI ZR 261/16; VI ZR 258/18) Der Gesetzentwurf war bereits in der 20. WP als GESTA 20. WP C147 eingebracht worden.
Werdegang
5 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
03.01.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 4/25 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
03.02.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
14.02.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1051 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
14.02.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
02.04.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf