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Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025
Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025)
- Eingebracht
- 04.09.2025
- Verkündet
- 29.10.2025
- In Kraft
- 30.10.2025
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Vollständige Kompensation der im "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" ausgewiesenen kommunalen Steuermindereinnahmen durch Erhöhung des kommunalen Festbetrags bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für 2025 bis 2029, Spitzabrechnung der Flüchtlingskosten für das Jahr 2024 über geänderte Festbeträge bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für 2025, weitere Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Jahr 2025 durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder zulasten des Bundes, Anpassung der Höhe der Sonderbedarfsergänzungszuweisung (SoBEZ) an die Ergebnisse der turnusmäßigen Überprüfung; Änderung §§ 1, 11 und 16 Finanzausgleichsgesetz sowie Aufhebung Art. 5 und Änderung Art. 6 Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Werdegang
11 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
04.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 416/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
09.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Haushaltsausschuss · Beschluss: Überweisung
15.10.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
16.10.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
16.10.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
17.10.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
17.10.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Zustimmung
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.10.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
30.10.2025
In Kraft