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Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
- Eingebracht
- 17.03.2026
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Maßnahmen zur Berücksichtigung regionaler Erfordernisse bei der Vergabe von Netzanschlüssen zur besseren Auslastung vorhandener und geplanter Netzkapazitäten, zur Ermöglichung weiteren Zubaus an erneuerbaren Energien, Senkung des Redispatches sowie Schaffung von Rechtssicherheit: Reservierung von Netzanschlusskapazitäten für Lasten und Stromspeicher für maximal fünf Jahre an einzelnen Netzanschlusspunkten, z.B. im Falle ausgewiesener Gewerbe- oder Industriegebiete, Priorisierung von Anschlussnehmern mit Bereitschaft zur Überbauung von Lasten und Batteriespeichern mit erneuerbaren Energien, Angebot einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung durch den Netzbetreiber auf Verlangen des Anschlussnehmers, Anschluss von Stand-Alone-Batteriespeichern ausschließlich mit einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung; Änderung § 17 Energiewirtschaftsgesetz
Werdegang
6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
17.03.2026 · Bundesrat
Gesetzesantrag
Gesetzesantrag 143/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss
27.03.2026 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: Ausschusszuweisung
29.06.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
10.07.2026 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
10.07.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
26.08.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf