Bundestakt

Themen / Verkehr & Infrastruktur / Gesetz

Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn

AbgelehntGrüneAbgelehnt
Eingebracht
03.06.2025
Reden im Plenum
15

Amtliche Kurzbeschreibung

Umfassende Klarstellung zum Umgang mit für den Bahnbetrieb gewidmeten Flächen: Einführung politisch etablierter Zielgrößen zur Entwicklung des Bahnverkehrs und der Schieneninfrastruktur bis 2040, u.a. Erhöhung des Anteils des Schienengüterverkehrs bzw. des Schienenpersonenverkehrs an der gesamten Verkehrsleistung auf 35 bzw. 20 Prozent sowie Erreichung der vollständigen Treibhausgasneutralität, Erhalt bzw. Wiederherstellung der bestehenden Eisenbahninfrastruktur, flächendeckende Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr als Teil der Daseinsvorsorge; Anpassung des Deutschlandtakts als maßgeblichem Infrastrukturkonzept an die Zielgrößen, Entwidmung von Bahnflächen nur im Einklang mit den gesetzlichen Zielen sowie der Umsetzung des Deutschlandtakts, Ausrichtung der Planfeststellung der Bedarfsplanprojekte an den Anforderungen des Deutschlandtakts; Änderung §§ 1 und 23 Allgemeines Eisenbahngesetz sowie § 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz Bezug: Siehe auch GESTA J001

Werdegang

4 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 03.06.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/335 ↗

  2. 05.06.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/10 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss · Beschluss: Überweisung

  3. 25.06.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/642 ↗

  4. 26.06.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Ablehnung der Vorlage

Themen:Verkehr & Infrastruktur

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/335). Methodik