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Gesetz zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der …
Gesetz zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit
- Eingebracht
- 05.12.2025
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Zahlreiche Maßnahmen zur Beseitigung entbehrlicher bürokratischer Lasten für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltung in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und Chemikaliensicherheit, u.a. Reduzierung der verpflichtenden Anzahl von Sitzungen der Arbeitsausschüsse, Wegfall der Zwischenprüfung an Aufzugsanlagen, Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten durch die Unfallversicherungsträger, Angleichung der Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder auf einheitlich 10 Jahre, Zulassung elektronischer Kommunikation für den Informationsaustausch zwischen Behörden und Unternehmen; Folgeänderungen; Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ sowie Änderung versch. Anlagen und Anhänge in 7 Gesetzen und 10 Rechtsverordnungen
Werdegang
2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
05.12.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
Gesetzesantrag 735/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
19.12.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Ausschusszuweisung