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Gesetz zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der …

Gesetz zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit

Im VerfahrenNordrhein-WestfalenDen Ausschüssen zugewiesen
Eingebracht
05.12.2025
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Zahlreiche Maßnahmen zur Beseitigung entbehrlicher bürokratischer Lasten für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltung in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und Chemikaliensicherheit, u.a. Reduzierung der verpflichtenden Anzahl von Sitzungen der Arbeitsausschüsse, Wegfall der Zwischenprüfung an Aufzugsanlagen, Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten durch die Unfallversicherungsträger, Angleichung der Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder auf einheitlich 10 Jahre, Zulassung elektronischer Kommunikation für den Informationsaustausch zwischen Behörden und Unternehmen; Folgeänderungen; Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ sowie Änderung versch. Anlagen und Anhänge in 7 Gesetzen und 10 Rechtsverordnungen

Werdegang

2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 05.12.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Gesetzesantrag 735/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik

  2. 19.12.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Ausschusszuweisung

Themen:Arbeit & Ausbildung

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzesantrag (Drs 735/25). Methodik