Bundestakt

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Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung

Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam

VerkündetUnionSPDVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft Asylsuchende, Menschen in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam sowie Personen in Einbürgerungsverfahren und die zuständigen Behörden.

Eingebracht
07.07.2025
Verkündet
23.12.2025
In Kraft
24.12.2025
Reden im Plenum
20

In einfachen Worten

Laut Entwurf sollen viele Asylanträge kaum Aussicht auf Erfolg haben und Behörden von Bund, Ländern und Kommunen stark belasten. Die Bundesregierung soll Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung als sicher einstufen können, und die Pflicht, bei Abschiebungshaft einen Anwalt zu bestellen, soll wegfallen.

Was sich ändern soll

  • Die Bundesregierung soll sichere Herkunftsstaaten künftig durch eine Rechtsverordnung bestimmen können, also ohne eigenes Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates; der Anspruch auf Prüfung des Einzelfalls bleibt laut Entwurf bestehen.
  • Die seit Februar 2024 geltende Pflicht, Betroffenen bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einen anwaltlichen Vertreter zu bestellen, soll gestrichen werden, ebenso der Verweis darauf bei der Überstellungshaft im Dublin-Verfahren.
  • Der Innenausschuss empfiehlt zusätzlich eine Berichtspflicht der Bundesregierung an den Bundestag alle zwei Jahre, soweit sichere Herkunftsstaaten nicht auch nach der EU-Liste bestimmt wurden.
  • Nach der Ausschussfassung sollen Asylverfahrensakten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erst nach 20 statt nach zehn Jahren gelöscht werden, und die Strafbarkeit von Schleuserkriminalität soll auf Fälle mit Ziel Vereinigtes Königreich erweitert werden.
  • Ebenfalls neu: eine Sperrfrist von zehn Jahren für eine Einbürgerung bei Rücknahme der Einbürgerung oder bei Täuschung, Drohung, Bestechung oder falschen Angaben im Einbürgerungsverfahren, sowie eine Anpassung im Chancenaufenthaltsgesetz für Aufenthaltserlaubnisse aus der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025.

Wen es betrifft

Betroffen sind Asylsuchende, insbesondere Menschen aus Staaten, die als sicher eingestuft werden, sowie Personen in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam. Hinzu kommen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Justiz der Länder und nach der Ausschussfassung auch Menschen in Einbürgerungsverfahren.

Was es kostet

Der Entwurf gibt an, dass weder Bürgerinnen und Bürgern noch Wirtschaft oder Verwaltung Erfüllungsaufwand oder sonstige Kosten entstehen und keine Haushaltsausgaben anfallen. Die Kosten für das Bundesverwaltungsgericht und der Umfang der eingesparten Kosten für die Justiz der Länder können laut Entwurf nicht eingeschätzt werden.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/780 + 21/3079 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft Asylsuchende, Menschen in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam sowie Personen in Einbürgerungsverfahren und die zuständigen Behörden. (erfüllt)16/40

Debatte

17/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 20 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

15/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (erfüllt)4/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

9 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 07.07.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/780 ↗

  2. 10.07.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/18 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung

  3. 03.12.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/3079 ↗

  4. 05.12.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 729/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  5. 05.12.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/48 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  6. 05.12.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/48 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Namentliche Abstimmung455 Ja · 130 Nein · 3 Enthaltungen

  7. 09.12.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 729/1/25 ↗

  8. 19.12.2025 · Bundesrat

    Durchgang

    Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  9. 19.12.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 729/25(B) ↗

  10. 23.12.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 364 ↗

  11. 24.12.2025

    In Kraft

Themen:Migration & Asyl

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/780). Methodik