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Bundeswehrplanungs- und -beschaffungsbeschleunigungsgesetz

Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem die Bundeswehr und ihre Beschaffungsbehörden sowie Unternehmen, die sich um Rüstungs- und Bauaufträge bewerben, dazu Anwohnerschaft im Umfeld militärischer Flugplätze und Radaranlagen.

Eingebracht
15.08.2025
Verkündet
13.02.2026
In Kraft
14.02.2026
Reden im Plenum
19

In einfachen Worten

Laut Entwurf soll die Bundeswehr schneller einsatzfähig werden, weil Russland als größte und unmittelbarste Bedrohung für die Sicherheit Deutschlands und seiner Bündnispartner gesehen wird. Einkaufs- und Genehmigungsverfahren sollen deshalb beschleunigt werden, damit der Fähigkeitenzuwachs nicht an zu komplexen oder zu langen Verfahren scheitert.

Was sich ändern soll

  • Das Verteidigungsministerium und sein Geschäftsbereich dürfen bis zur angestrebten vollumfänglichen Verteidigungsbereitschaft zusätzliche Erleichterungen beim Einkauf von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen nutzen.
  • Genehmigungsverfahren für den Bau verteidigungswichtiger Anlagen sollen vereinfacht und beschleunigt werden, wobei Geheimschutz und Schutz militärischer Anlagen besonders berücksichtigt werden.
  • Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen sollen in Vergabe- und Genehmigungsverfahren stärker zählen, ebenso die gemeinsame Beschaffung mit der EU und Partnerstaaten; zudem sollen Regeln die innovative Beschaffung stärken.
  • Der Ausschuss empfiehlt Ergänzungen: eine Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag, Änderungen zu Vorleistungen von Unternehmen, die Einbeziehung ziviler Märkte bei der Suche nach verfügbaren Produkten und Leistungen sowie Regeln zum Ausschluss von Angeboten aus Drittstaaten.
  • Nach der Ausschussfassung tritt das Gesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft; außerdem wird der Schutz von Flugsicherungseinrichtungen beibehalten, während das Bauverbot rund um stationäre militärische Luftverteidigungsradaranlagen enger gefasst wird.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem das Bundesministerium der Verteidigung und sein Geschäftsbereich sowie Unternehmen, die sich um Aufträge der Bundeswehr bewerben. Genannt werden außerdem Bund und Länder, wobei Kommunen nicht betroffen sein sollen, sowie Partnerstaaten und die EU bei gemeinsamer Beschaffung.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen für Bund, Länder und Kommunen keine neuen Ausgaben und weder für Bürgerinnen und Bürger noch für die Wirtschaft zusätzlicher Aufwand. Der jährliche Verwaltungsaufwand des Bundes sinkt demnach um mindestens 178.000 Euro; durch parallel geplante höhere Wertgrenzen sollen weitere rund 22,7 Millionen Euro beim Bund und 6,9 Millionen Euro bei der Wirtschaft jährlich eingespart werden. Auswirkungen auf Einzelpreise einzelner Branchen sind laut Entwurf möglich, auf das allgemeine Verbraucherpreisniveau nicht zu erwarten.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1931 + 21/3635 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Vergaberechtliche Erleichterungen zur Sicherung eines raschen Fähigkeitenzuwachses der Bundeswehr, einschließlich umfangreicher Ausnahmen vom Vergaberecht, Erweiterung des Anwendungsbereichs auf zivile Bedarfe, Aussetzung der Losvergabe bis Ende 2030, Förderung von Beschaffungen für und mit Partnernationen, Ausschluss von Unternehmen aus Drittstaaten bei Sicherheitsinteressen, beschleunigte Nachprüfungsverfahren, Stärkung innovativer Beschaffungen durch Innovationspartnerschaften, Befristung des Gesetzes bis Ende 2035; Ausweitung des Schutzes für militärische Flugsicherungseinrichtungen auf stationäre Luftverteidigungsradaranlagen, Stärkung des Bestandschutzes bestehender militärischer Flugplätze, Ermöglichung einer schnelleren Neuanlage bzw. Änderung militärischer Flugplätze; Konstitutive Neufassung Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Luftverkehrsgesetz sowie Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Änderung § 1 Sektorenverordnung, Aufhebung Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ergänzung wesentlicher Sicherheitsinteressen zur Identifizierung vergaberechtlicher Ausnahmen, Klarstellungen und Ergänzungen zur Stärkung der Rechtssicherheit, Änderungen zu Unternehmensvorleistungen, Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag bis Ende 2026, Berücksichtigung ziviler Märkte zur Markterkundung und Identifizierung verfügbarer Leistungen, Verlängerung der Aussetzung der Losvergabe bis 2035; Einengung der Anwendbarkeit des Bauverbots für stationäre militärische Einrichtungen der Luftverteidigung; Änderung verschiedener §§ Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie §18a Luftverkehrsgesetz

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem die Bundeswehr und ihre Beschaffungsbehörden sowie Unternehmen, die sich um Rüstungs- und Bauaufträge bewerben, dazu Anwohnerschaft im Umfeld militärischer Flugplätze und Radaranlagen. (erfüllt)16/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 19 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 15.08.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 377/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung

  2. 15.09.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 377/1/25 ↗

  3. 26.09.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge

  4. 26.09.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 377/25(B) ↗

  5. 01.10.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1931 ↗

  6. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung

  7. 14.01.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/3635 ↗

  8. 14.01.2026 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/3636 ↗

  9. 15.01.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/53 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  10. 15.01.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/53 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  11. 16.01.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 20/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung

  12. 30.01.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  13. 30.01.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 20/26(B) ↗

  14. 13.02.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 40 ↗

  15. 14.02.2026

    In Kraft

Themen:Verteidigung & Bundeswehr

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 377/25). Methodik