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Artikelgesetz Militärische Sicherheit

Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Angehörige und Bewerber der Bundeswehr, Reservisten sowie Feldjäger und den Militärischen Abschirmdienst, zudem Personen in der Nähe von Bundeswehrliegenschaften.

Eingebracht
05.09.2025
Verkündet
15.01.2026
In Kraft
16.01.2026
Reden im Plenum
12

In einfachen Worten

Laut Entwurf hat sich die Sicherheitslage durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine grundlegend verändert, und die Bundeswehr ist vermehrt Ziel von Spionage, Sabotage und Ausspähversuchen. Das Gesetz soll die Bundeswehr stärken und die sogenannte Militärische Sicherheit erhöhen, also den Schutz der Truppe vor Spionage, Extremismus und Angriffen auf ihre Liegenschaften.

Was sich ändern soll

  • Das Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst, also den Nachrichtendienst der Bundeswehr, soll neu gefasst werden, damit er nach Darstellung der Regierung zeitgemäße Befugnisse erhält.
  • Laut Entwurf werden dabei Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, etwa klare Schwellen für schwere Eingriffe in Grundrechte und eine unabhängige Kontrolle bestimmter Maßnahmen.
  • Ein neues Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll Regeln zu Sicherheitsüberprüfungen und Reisebeschränkungen an die Bedrohungslage anpassen, auch weil die bisherige Einstellungsüberprüfung von Soldatinnen und Soldaten den Personalaufwuchs behindere.
  • Die Befugnisse beim unmittelbaren Zwang durch Soldaten und zivile Wachpersonen sollen maßvoll erweitert werden, um militärische Bereiche besser vor Sabotage und Ausspähung zu schützen.
  • Aufgaben und Befugnisse der Feldjäger, also der Militärpolizei, sollen punktuell angepasst werden, ebenso die Wehrdisziplinarordnung.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem Angehörige der Bundeswehr, einschließlich Bewerberinnen und Bewerbern, die überprüft werden, sowie der Militärische Abschirmdienst und die Feldjäger. Hinzu kommen Unternehmen, die vom Militärischen Abschirmdienst Auskünfte erteilen sollen.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft nennt der Entwurf keinen Erfüllungsaufwand. Für die Verwaltung entsteht laut Entwurf ein jährlicher Aufwand von maximal 420.000 Euro, vor allem durch zwei zusätzliche Planstellen der Besoldungsgruppe A 13 und drei Planstellen im gehobenen Dienst. Den Aufwand der Wirtschaft durch erweiterte Auskunftsverlangen soll der Militärische Abschirmdienst entschädigen; die Höhe wird aus Geheimschutzgründen nicht beziffert.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1846 + 21/3073 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Anpassung des MAD-Gesetzes an die Einsatzrealität der Bundeswehr durch Ausrichtung der Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung, Schaffung modifizierter Eingriffsschwellen für die dem Militärischen Abschirmdienst zustehenden Überwachungsbefugnisse, Erweiterung der Befugnisse um das Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe, unabhängige gerichtliche Kontrolle bestimmter Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes, Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall; Beschleunigung von Sicherheitsüberprüfungen durch Verfassungstreueprüfung für Rekruten und Reservisten, Möglichkeit der Beschränkung von Privatreisen für Angehörige des Verteidigungsressorts bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken; Erweiterung der Befugnisse von Feldjägern und anderen berechtigten Personen bei der Personenüberprüfung in der Nähe von Bundeswehrliegenschaften; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person und körperliche Unversehrtheit; Konstitutive Neufassung Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz – MADG) als Art. 1 der Vorlage, Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Schutz-Gesetz – BwSchutzG) als Art. 2 der Vorlage, Änderungen in weiteren 8 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Aufhebung MAD-Gesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung Beschlussempehlung des Ausschusses: Einsatz virtueller Agenten bei der Aufklärung im Internet, Übermittlung personenbezogener Daten von Minderjährigen, Automatisierung des Abgleichs von Lichtbildern aus Identitätsdokumenten mit Datenbanken, Aufhebung der Frist zur Genehmigungspflicht für die Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, Befugnisse im Rahmen der Identitätsfeststellung außerhalb militärischer Sicherheitsbereiche, Durchsuchung zum Eigenschutz, Befugnis der Bundeswehr zur Regelung des zivilen Verkehrs für Zwecke der Landes- und Bündnisverteidigung, Klarstellungen; Änderung versch. §§ MAD-Gesetz, Bundeswehr-Schutz-Gesetz, Soldatengesetz sowie Einfügung §§ 8a und 8b Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen, Änderung § 6 Straßenverkehrsgesetz

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Angehörige und Bewerber der Bundeswehr, Reservisten sowie Feldjäger und den Militärischen Abschirmdienst, zudem Personen in der Nähe von Bundeswehrliegenschaften. (erfüllt)16/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 12 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 05.09.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 440/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung

  2. 29.09.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1846 ↗

  3. 06.10.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 440/1/25 ↗

  4. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Verteidigungsausschuss · Beschluss: Überweisung

  5. 17.10.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: Änderungsvorschläge

  6. 17.10.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 440/25(B) ↗

  7. 05.11.2025 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/2580 ↗

  8. 03.12.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/3073 ↗

  9. 04.12.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/47 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  10. 04.12.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/47 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  11. 05.12.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 730/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Verteidigung

  12. 19.12.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  13. 19.12.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 730/25(B) ↗

  14. 15.01.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 7 ↗

  15. 16.01.2026

    In Kraft

Themen:Verteidigung & Bundeswehr

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 440/25 (bes.eilbed.)). Methodik