Gesetze / Innere Sicherheit / Gesetz
Änderung des UZwG (Taser-Einsatz)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
61/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes sowie Personen, gegen die unmittelbarer Zwang angewendet wird.
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 27.11.2025
- In Kraft
- 28.11.2025
- Reden im Plenum
- 16
In einfachen Worten
Laut Entwurf ist zum Teil umstritten, ob Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes sogenannte Distanz-Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich Elektroschockpistolen oder Taser, auf Grundlage der geltenden Regeln einsetzen dürfen. Der Entwurf der Bundesregierung soll hier Rechtssicherheit schaffen.
Was sich ändern soll
- Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes soll so ergänzt werden, dass der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten rechtssicher möglich ist.
- Die Änderung betrifft laut Entwurf den Bereich der Verwaltungsvollstreckung des Bundes, also das Durchsetzen behördlicher Anordnungen.
- Ziel ist laut Entwurf ein abgestuftes Vorgehen beim unmittelbaren Zwang, wobei die Schusswaffe stets das letzte Mittel bleibt.
- Die Bundesregierung begründet den Einsatz vor allem mit der präventiven, also abschreckenden Wirkung der Geräte.
- Der Innenausschuss empfiehlt, den Entwurf unverändert anzunehmen, mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf vor allem Einsatzkräfte und Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes, die unmittelbaren Zwang anwenden. Mittelbar betrifft es Personen, gegen die solcher Zwang angewendet wird.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben und kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung. Auch Bürokratiekosten aus Informationspflichten und weitere Kosten werden mit Keine angegeben.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1502 + 21/2252 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
61/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes sowie Personen, gegen die unmittelbarer Zwang angewendet wird. (erfüllt)16/40
Debatte
14/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 16 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 368/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
08.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
12.09.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/22 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.09.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR
09.10.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
Unterrichtung 21/2146 ↗ · Federführend: Innenausschuss
15.10.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
16.10.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
16.10.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
31.10.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 602/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
21.11.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
27.11.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
28.11.2025
In Kraft