Bundestakt

Gesetze / Innere Sicherheit / Gesetz

Änderung des UZwG (Taser-Einsatz)

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes sowie Personen, gegen die unmittelbarer Zwang angewendet wird.

Eingebracht
15.08.2025
Verkündet
27.11.2025
In Kraft
28.11.2025
Reden im Plenum
16

In einfachen Worten

Laut Entwurf ist zum Teil umstritten, ob Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes sogenannte Distanz-Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich Elektroschockpistolen oder Taser, auf Grundlage der geltenden Regeln einsetzen dürfen. Der Entwurf der Bundesregierung soll hier Rechtssicherheit schaffen.

Was sich ändern soll

  • Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes soll so ergänzt werden, dass der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten rechtssicher möglich ist.
  • Die Änderung betrifft laut Entwurf den Bereich der Verwaltungsvollstreckung des Bundes, also das Durchsetzen behördlicher Anordnungen.
  • Ziel ist laut Entwurf ein abgestuftes Vorgehen beim unmittelbaren Zwang, wobei die Schusswaffe stets das letzte Mittel bleibt.
  • Die Bundesregierung begründet den Einsatz vor allem mit der präventiven, also abschreckenden Wirkung der Geräte.
  • Der Innenausschuss empfiehlt, den Entwurf unverändert anzunehmen, mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem Einsatzkräfte und Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes, die unmittelbaren Zwang anwenden. Mittelbar betrifft es Personen, gegen die solcher Zwang angewendet wird.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben und kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung. Auch Bürokratiekosten aus Informationspflichten und weitere Kosten werden mit Keine angegeben.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1502 + 21/2252 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes sowie Personen, gegen die unmittelbarer Zwang angewendet wird. (erfüllt)16/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 16 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 15.08.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 368/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  2. 08.09.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1502 ↗

  3. 12.09.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/22 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung

  4. 26.09.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  5. 26.09.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 368/25(B) ↗

  6. 29.09.2025 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR

    Unterrichtung 21/1868 ↗

  7. 09.10.2025 · Bundestag

    Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT

    Unterrichtung 21/2146 ↗ · Federführend: Innenausschuss

  8. 15.10.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/2252 ↗

  9. 16.10.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  10. 16.10.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  11. 31.10.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 602/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  12. 21.11.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  13. 21.11.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 602/25(B) ↗

  14. 27.11.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 281 ↗

  15. 28.11.2025

    In Kraft

Themen:Innere Sicherheit

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 368/25 (bes.eilbed.)). Methodik