Bundestakt

Gesetze / Innere Sicherheit / Gesetz

Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes und des Waffenrechts

Gesetz zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz sowie zur Einführung der Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen und zur Änderung weiterer waffen- und sprengstoffrechtlicher Vorschriften

VerkündetUnionSPDVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Polizeibehörden, Personen mit polizeilich gespeicherten Daten sowie Besitzerinnen und Besitzer bestimmter Druckluftwaffen.

Eingebracht
03.06.2025
Verkündet
23.07.2025
In Kraft
24.07.2025
Reden im Plenum
15

In einfachen Worten

Das Bundesverfassungsgericht hat am 1. Oktober 2024 Regeln zur vorsorglichen Speicherung von Daten Beschuldigter im polizeilichen Informationsverbund für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und eine Frist bis zum 31. Juli 2025 gesetzt. Laut Entwurf soll das Gesetz so angepasst werden, dass die Speicherung weiterhin möglich bleibt, aber verfassungskonform ausgestaltet ist.

Was sich ändern soll

  • Eine neue Regelung soll festlegen, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten im polizeilichen Informationsverbund weiterverarbeitet werden dürfen, also im gemeinsamen Datensystem der Polizeien von Bund und Ländern.
  • Daten von Beschuldigten sollen nur noch vorsorglich gespeichert werden dürfen, wenn eine sogenannte Negativprognose vorliegt, also die Einschätzung, dass die Person künftig erneut auffällig werden könnte.
  • Für die Dauer der Speicherung soll ein nach Fällen abgestuftes Regelungskonzept geschaffen werden.
  • Der Innenausschuss empfiehlt zusätzlich, Druckluftwaffen, aus denen mehrere Geschosse verschossen werden können und deren Wirkung mit der von Feuerwaffen vergleichbar ist, künftig erlaubnispflichtig zu machen.
  • Ebenfalls neu: Fehler und Ungenauigkeiten im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz, die durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems entstanden sind, sollen korrigiert werden.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf die Polizeien des Bundes und der Länder, die Daten zu Strafverfolgung, Straftatenverhütung und Gefahrenabwehr abrufen. Außerdem Personen, deren Daten gespeichert werden, also Verurteilte, Beschuldigte, Tatverdächtige und weitere Personen. Durch die Ergänzungen des Ausschusses betrifft es zudem Besitzerinnen und Besitzer bestimmter Druckluftwaffen.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen weder für Bürgerinnen und Bürger noch für die Wirtschaft oder die Verwaltung Kosten. Auch Haushaltsausgaben und weitere Kosten werden mit null angegeben.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/324 + 21/633 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Polizeibehörden, Personen mit polizeilich gespeicherten Daten sowie Besitzerinnen und Besitzer bestimmter Druckluftwaffen. (erfüllt)16/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 15 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 03.06.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/324 ↗

  2. 05.06.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/10 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung

  3. 25.06.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/633 ↗

  4. 26.06.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  5. 26.06.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  6. 27.06.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 282/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  7. 11.07.2025 · Bundesrat

    Durchgang

    Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  8. 11.07.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 282/25(B) ↗

  9. 23.07.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 171 ↗

  10. 24.07.2025

    In Kraft

Themen:Innere Sicherheit

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/324). Methodik