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Änderung des Abgeordnetengesetzes (Kostenpauschale und Ordnungsgelder)

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder

VerkündetUnionSPDVerkündet

Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft nur die Mitglieder des Bundestages und die Sitzungsleitung, also die parlamentsinterne Ordnung.

Eingebracht
09.09.2025
Verkündet
31.10.2025
In Kraft
01.11.2025
Reden im Plenum
20

In einfachen Worten

Der Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD will die Abzüge erhöhen, die Bundestagsabgeordnete bei Abwesenheit von ihrer Kostenpauschale hinnehmen müssen, und die Ordnungsgelder bei Verstößen gegen die Ordnung im Parlament anheben. Begründet wird das damit, dass die Beträge seit 2014 beziehungsweise 2011 unverändert sind und im Verhältnis zur gestiegenen Kostenpauschale und Abgeordnetenentschädigung nicht mehr angemessen seien.

Was sich ändern soll

  • Laut Entwurf werden die Beträge angehoben, um die die Kostenpauschale gekürzt wird, wenn sich ein Mitglied an einem Sitzungstag nicht in die Anwesenheitsliste einträgt – ausgenommen bleiben Fälle mit ärztlichem Nachweis eines Krankenhaus- oder Sanatoriumsaufenthalts oder einer Arbeitsunfähigkeit, wo es bei 20 Euro bleibt.
  • Wer an einer Wahl mit Namensaufruf oder einer namentlichen Abstimmung nicht teilnimmt, soll künftig 200 Euro Abzug hinnehmen – unabhängig davon, ob eine Entschuldigung vorliegt; bisher waren es 100 Euro bei unentschuldigtem Fehlen.
  • Nach drei Ordnungsrufen in einer Sitzung soll automatisch ein Saalverweis folgen.
  • Mit dem dritten Ordnungsruf innerhalb von drei Sitzungswochen soll zugleich automatisch ein Ordnungsgeld verhängt werden.
  • Das Ordnungsgeld soll von 1 000 Euro auf 2 000 Euro steigen, im Wiederholungsfall von 2 000 Euro auf 4 000 Euro.

Wen es betrifft

Betroffen sind die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Außerdem betrifft es die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundestages, die über Sitzungstage, Beurlaubungen und Ordnungsmaßnahmen entscheiden. Bestehen bleiben laut Entwurf die Ausnahmen während der Mutterschutzfristen und bei persönlicher Betreuung eines ärztlich nachgewiesen erkrankten, im Haushalt lebenden Kindes unter 14 Jahren, wenn keine andere Aufsichtsperson im Haushalt verfügbar ist.

Was es kostet

Der Entwurf gibt bei den Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand "Keine" an. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses vermerkt, dass weitere Kosten im Ausschuss nicht erörtert wurden.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1539 + 21/2197 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft nur die Mitglieder des Bundestages und die Sitzungsleitung, also die parlamentsinterne Ordnung. (erfüllt)6/40

Debatte

17/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 20 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 09.09.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1539 ↗

  2. 12.09.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/22 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung · Beschluss: Überweisung

  3. 13.10.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/2197 ↗

  4. 16.10.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  5. 16.10.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  6. 17.10.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 585/25 ↗

  7. 17.10.2025 · Bundesrat

    Durchgang

    Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  8. 17.10.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 585/25(B) ↗

  9. 31.10.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 258 ↗

  10. 01.11.2025

    In Kraft

Themen:Demokratie & Wahlrecht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/1539). Methodik