Sitzung 21/78 · 08. Mai 2026
Was im Bundestag verhandelt wurde
Mir reicht es. Uns Frauen reicht es. Deshalb handeln wir.
Carmen Wegge hielt die Eröffnungsrede zur Verabschiedung des neuen Gewaltschutzgesetzes, das unter anderem die elektronische Fußfessel für Hochrisiko-Täter einführt. Das Zitat fasst den emotionalen Kern ihrer Rede zusammen, in der sie die jahrelange Untätigkeit des Staates gegenüber von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen anprangerte.
Management Summary
Was du wissen musst
Bundestag, 8. Mai 2026 – Gewaltschutz und Energiewende im Mittelpunkt
Zwei große Debatten prägten diesen Sitzungstag: die Verabschiedung eines neuen Gewaltschutzgesetzes und ein hitziger Schlagabtausch über die Zukunft der Windenergie. Beide Themen zeigen, wie unterschiedlich die Fraktionen staatliche Verantwortung und den richtigen Weg für Deutschland verstehen.
Gesetzentwurf: Neues Gewaltschutzgesetz
Mit breiter Mehrheit – kein einziges Nein aus den Fraktionen – verabschiedete der Bundestag das neue Gewaltschutzgesetz. SPD-Abgeordnete Carmen Wegge eröffnete die Debatte mit einer eindringlichen Rede: Sie beschrieb Frauen, die alles richtig gemacht hatten und trotzdem nicht geschützt wurden, und kündigte einen „Systemwechsel" an. Das Gesetz führt die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild für Hochrisikofälle ein, verpflichtet Täter zu Antigewalttrainings und erhöht die Strafen bei Verstößen gegen Schutzanordnungen. Justizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) betonte, das sei erst der Anfang – weitere Gesetze gegen digitale Gewalt, Catcalling und zur Reform des Sorgerechts sollen folgen.
CDU/CSU-Vertreter Dr. Günter Krings würdigte das Gesetz als Meilenstein, forderte aber weitergehende Schritte – darunter ein Sexkaufverbot. Die Grünen begrüßten das Gesetz, kritisierten aber, dass es ohne ein Gesamtpaket wie in Spanien nur begrenzte Wirkung haben werde. Ulle Schauws (Grüne) und Dr. Lena Gumnior (Grüne) verwiesen auf das spanische System mit spezialisierten Gerichten, Risikoanalyse und umfassender Finanzierung. Die Linke (Aaron Valent, Kathrin Gebel) kritisierte scharf, dass die Fußfessel teilweise gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen angeordnet werden könne – was Carmen Wegge in einer Kurzintervention entschieden zurückwies.
AfD-Antrag: Windenergie abschaffen
Im zweiten großen Block debattierte das Parlament über AfD-Anträge, das Windenergieflächenbedarfsgesetz abzuschaffen und ein bundesweites Moratorium für neue Windkraftanlagen einzuführen. Die AfD-Redner argumentierten mit explodierenden Strompreisen, negativen Börsenstrompreisen, Schäden für Natur und ländlichen Raum sowie fehlenden Speicherkapazitäten.
CDU/CSU, SPD und Grüne lehnten die Anträge geschlossen ab. Dr. Maria-Lena Weiss (CDU/CSU) bezeichnete die AfD-Vorschläge als widersprüchlich und als „Befehl zum Rückzug aus der energiepolitischen Realität". Dunja Kreiser (SPD) warf der AfD vor, mit 15 Anträgen in zwölf Monaten systematisch erneuerbare Energien verhindern zu wollen. Dr. Alaa Alhamwi (Grüne), Energieforscher beim DLR, konterte die Argumente zur Natur- und Artenschutzkritik fachlich. Die Linke stimmte dem Nein zur AfD zu, kritisierte aber die Bundesregierung für ein zu zögerliches Vorgehen beim Ausbau von Speichern und für klimaschädliche Energiepolitik.
Im Rahmen einer Aktuellen Stunde der Grünen zu einem Jahr schwarz-roter Energiepolitik entspann sich zusätzlich ein Streit zwischen Koalition und Opposition über das Heizungsgesetz, negative Strompreise und die Frage, wer für den bisherigen Reformstau verantwortlich ist.
Stimmung der Debatte
Wie wurde diskutiert?
Die Debatte war überwiegend sachlich und lösungsorientiert.
Die Positionen gingen deutlich auseinander – es wurde leidenschaftlich diskutiert.
Die Debatte war von scharfen Auseinandersetzungen und persönlichen Angriffen geprägt.
Einordnung dieser Sitzung
Die Sitzung war von deutlichen Meinungsverschiedenheiten geprägt, blieb aber in der Gewaltschutzdebatte weitgehend sachlich und endete mit einem seltenen fraktionsübergreifenden Konsens. Die Energiedebatte hingegen eskalierte regelmäßig zu scharfen gegenseitigen Vorwürfen, persönlichen Angriffen und lauten Zwischenrufen, besonders zwischen AfD und den anderen Fraktionen sowie zwischen Grünen und CDU/CSU.
Die wichtigsten Themen
Worum es wirklich ging
Elektronische Fußfessel gegen häusliche Gewalt
Hintergrund
Der Bundestag hat ein neues Gewaltschutzgesetz verabschiedet, das in Hochrisikofällen die elektronische Fußfessel für Täter einführt – nach dem Vorbild Spaniens, wo das Instrument seit 2009 eingesetzt wird. Zusätzlich werden Täter zu Antigewalttrainings verpflichtet, Strafen bei Verstößen gegen Schutzanordnungen erhöht und Betroffene erhalten mehr Rechte im Gerichtsverfahren. In Deutschland werden jährlich über 260.000 Fälle häuslicher Gewalt polizeilich erfasst, die Dunkelziffer gilt als deutlich höher. Fast jeden Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.
Was heißt das für dich?
Häusliche Gewalt betrifft auch junge Menschen – als Betroffene, aber auch als Zeugen in der eigenen Familie oder im Freundeskreis. Das Gesetz verändert, wie der Staat auf Beziehungsgewalt reagiert: Statt nur ein Verbot auszusprechen, wird dessen Einhaltung jetzt technisch überwacht. Wer in einer gefährlichen Beziehung steckt oder steckte, kann durch dieses Gesetz besser geschützt werden. Gleichzeitig bringt es weitere geplante Gesetze mit sich – gegen digitale Gewalt, Catcalling und zur Reform des Sorgerechts –, die den Alltag vieler junger Frauen direkt betreffen.
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Die Union trägt das Gesetz als Koalitionspartner aktiv mit und sieht es als wichtigen Meilenstein. Sie fordert darüber hinaus ein Sexkaufverbot nach nordischem Vorbild und eine stärkere Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht.
„Mit der elektronischen Fußfessel nehmen wir den Opfern die Alarmierungslast ab."
Die SPD sieht das Gesetz als überfälligen Systemwechsel: Nicht mehr die Betroffenen sollen sich schützen, sondern der Staat soll Täter stoppen. Weitere Gesetze gegen digitale Gewalt, Catcalling und zur Strafverschärfung bei Femiziden sind angekündigt.
„Es ist die Aufgabe des Staates, Täter zu stoppen. Und das tun wir jetzt."
Die Grünen begrüßen das Gesetz, halten es aber für unzureichend. Sie fordern eine umfassende Gesamtstrategie nach der Istanbul-Konvention, spezialisierte Gerichte, einheitliche Risikoanalysen und ein 'Nur Ja heißt Ja'-Gesetz im Sexualstrafrecht.
„Die Fußfessel, ja, sie ist ein Anfang, aber sicherlich kein Meilenstein."
Die AfD stimmt dem Gesetz zu, sieht aber die Wurzel steigender Fallzahlen in Zuwanderung aus muslimischen Ländern seit 2015. Die Wirksamkeit von Tätertrainings bezweifelt sie.
„Man schlägt keine Frau."
Die Linke kritisiert, dass die Fußfessel unter Umständen gegen den Willen der Betroffenen angeordnet werden kann, was dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen widerspreche. Sie fordert strukturelle Lösungen: mehr Frauenhäuser, wirtschaftliche Unabhängigkeit und spezialisierte Gerichte.
„Eine Fußfessel warnt, aber eine Strategie schützt."
Windenergie: Ausbau oder Stopp?
Hintergrund
Die AfD brachte einen Gesetzentwurf und einen Antrag ein, um das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) abzuschaffen und ein bundesweites Moratorium für neue Windkraftanlagen zu verhängen. Das WindBG schreibt vor, dass die Bundesländer bis 2032 zwei Prozent ihrer Fläche für Windkraft ausweisen müssen. Hintergrund ist ein anhaltender Streit über Strompreise, negative Börsenstrompreise, Natur- und Landschaftsschutz sowie die Frage nach der richtigen Energiemischung für Deutschland.
Was heißt das für dich?
Energiepreise bestimmen, was du am Ende des Monats für Strom und Heizung zahlst – und ob die Firma, bei der du arbeitest oder arbeiten willst, in Deutschland bleibt oder abwandert. Gleichzeitig ist die Energiepolitik eng mit dem Klimawandel verknüpft, der deine Lebensrealität in den nächsten Jahrzehnten stark prägen wird. Ob und wie schnell Deutschland aus fossilen Energien aussteigt, entscheidet sich in solchen Debatten – und betrifft dich direkt.
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Die Union lehnt die AfD-Anträge als widersprüchlich und kontraproduktiv ab. Sie steht zum Windkraftausbau, will ihn aber stärker steuern, mit Speichern und Netzen verbinden und wirtschaftlich sinnvoller gestalten. Starre Flächenziele lehnt die Union grundsätzlich ab.
„Windkraft ja, mit Plan; Ausbau ja, aber systemdienlich."
Die SPD verteidigt das WindBG als Instrument für Planungssicherheit und regionale Wertschöpfung. Sie sieht im Ausbau erneuerbarer Energien den Weg zu günstigerem, unabhängigerem Strom und verweist auf Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen für Kommunen.
„Deutschland läuft Richtung Zukunft, Richtung Unabhängigkeit, Richtung Klimaschutz."
Die Grünen verteidigen das WindBG und den Windkraftausbau als notwendig für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit. Sie kritisieren die Bundesregierung jedoch dafür, die Energiewende durch fehlende Speicher- und Netzpolitik auszubremsen und mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz Fehler zu machen.
„Hässlich ist nicht Windkraft, hässlich ist Politik, die Zukunft verhindert."
Die AfD will das WindBG sofort abschaffen, ein Moratorium für neue Windräder einführen und stattdessen auf Kernenergie und Kohle setzen. Sie sieht im bisherigen Ausbau die Hauptursache für hohe Strompreise, negative Börsenstrompreise und Naturzerstörung.
„Wir wollen Schluss machen mit explodierenden Stromkosten und mit der Zerstörung unserer Natur."
Die Linke stimmt gegen die AfD-Anträge und für den weiteren Windkraftausbau. Sie kritisiert aber die Bundesregierung für neue fossile Abhängigkeiten, den Rückbau des Heizungsgesetzes und fehlende soziale Gerechtigkeit in der Energiepolitik. Energieversorgung solle stärker in öffentliche Hand.
„Energieversorgung gehört in öffentliche Hand, Bürgerbeteiligung muss gestärkt werden."
Istanbul-Konvention und Selbstbestimmung im Gewaltschutz
Hintergrund
Neben der Fußfessel entbrannte eine grundsätzliche Debatte darüber, ob das neue Gewaltschutzgesetz dem international verbindlichen Standard der Istanbul-Konvention entspricht. Die Konvention, die Deutschland ratifiziert hat, verpflichtet dazu, Betroffenen die Kontrolle über Schutzmaßnahmen zu überlassen. Strittig war, ob ein Gericht die Fußfessel auch gegen den ausdrücklichen Willen einer Frau anordnen kann. Gleichzeitig steht die Frage im Raum, ob das Gesetz strukturelle Ursachen von Gewalt – Machtgefälle, wirtschaftliche Abhängigkeit, fehlende Frauenhäuser – ausreichend adressiert.
Was heißt das für dich?
Wer in einer toxischen oder gewalttätigen Beziehung ist, weiß, wie kompliziert der Weg heraus ist – finanziell, emotional, praktisch. Genau deshalb geht es in dieser Debatte nicht nur um Technik, sondern darum, wer am Ende entscheidet: die betroffene Person selbst oder der Staat. Das berührt grundlegende Fragen von Selbstbestimmung, die für alle jungen Menschen relevant sind. Zudem hängt die Wirkung des Gesetzes davon ab, ob es Frauenhäuser, Beratungsstellen und spezialisierte Gerichte gibt – also wie gut der Staat insgesamt investiert.
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Die Union verteidigt das zivilrechtliche Verfahren und weist Kritik zurück. Sie vertraut den Familienrichtern und -richterinnen und sieht im Gesetz die richtige Balance zwischen Schutz und Selbstbestimmung.
„Nulltoleranz gegenüber Gewalt, analog wie digital."
Die SPD betont, dass die Frau zu jedem Zeitpunkt Herrin des Verfahrens bleibt: Nur auf Antrag kann ein Gericht tätig werden, und der Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden. Das Selbstbestimmungsrecht sei die Grundlage des Gesetzes.
„Die Frau ist zu jedem Zeitpunkt Herrin des Verfahrens."
Die Grünen fordern, die Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen: Das schließt spezialisierte Gerichte, einheitliche Risikoanalysen, ausreichend finanzierte Frauenhäuser und das Prinzip 'Nur Ja heißt Ja' im Sexualstrafrecht ein.
„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen."
Die Linke kritisiert, dass die Fußfessel laut Gesetzentwurf auch gegen den expliziten Willen einer Frau angeordnet werden kann. Das widerspreche dem Grundprinzip der Istanbul-Konvention und könne Frauen davon abhalten, überhaupt Gewaltschutzanträge zu stellen.
„Gewaltschutz funktioniert nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg!"
Themenfokus & Konfrontation
Wer blieb beim Thema – wer griff an?
Eine KI-Einordnung, wie konsequent die Fraktionen beim eigentlichen Thema geblieben sind – und wie konfrontativ sie dabei gegenüber anderen aufgetreten sind.
Skala 1–10 · Themenfokus: 10 = voll beim Thema, 1 = vom Thema abgewichen · Konfrontation: 1 = konstruktiv, 10 = maximal konfrontativ
Die Union blieb in beiden Debatten überwiegend beim Thema und lieferte sachliche Beiträge. In der Energiedebatte gab es aber deutliche Seitenhiebe gegen die Grünen wegen deren Regierungszeit, was die Konfrontation auf ein mittleres Niveau hob.
Die SPD-Rednerinnen und -Redner argumentierten überwiegend sachbezogen, besonders in der Gewaltschutzdebatte. In der Energiedebatte gab es gelegentliche Seitenhiebe gegen die AfD, die aber vergleichsweise moderat blieben.
Die Grünen blieben inhaltlich nah am Thema, nutzten aber die Aktuelle Stunde zur Energiepolitik auch für gezielte Angriffe auf die Bundesregierung und die Union. In der Gewaltschutzdebatte war der Ton engagiert, aber sachlich.
Die AfD-Redner nutzten beide Debatten regelmäßig für themenfremde Ausflüge: In der Gewaltschutzdebatte dominierten Migrationsthesen, in der Energiedebatte wurden Wahlkampfbotschaften und persönliche Angriffe auf andere Fraktionen eingeflochten. Der Ton war vielfach polemisch und konfrontativ.
Die Linke blieb in der Gewaltschutzdebatte nah am Thema, attackierte die Koalition aber scharf. In der Energiedebatte gab es einen bemerkenswerten Auftakt mit Bezug auf den 81. Jahrestag der Befreiung, der von der Sitzungsleitung als nicht themenrelevant gerügt wurde. Insgesamt sachbezogen, aber mit klarer Oppositionsschärfe.
